1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Der Fall Kavala: Europarat will Türkei sanktionieren

3. Februar 2022

Der Europarat treibt das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei wegen der unrechtmäßigen Inhaftierung Osman Kavalas voran und schaltet seinen Gerichtshof ein. Damit werden Strafmaßnahmen immer wahrscheinlicher.

BG | Architekt Richard Rogers  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg - auch die Türkei ist an seine Urteile gebundenBild: Uta Poss/dpa/picture alliance

Das Ministerkomitee des Europarats beauftragte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer erneuten Prüfung des Falls, wie die Straßburger Organisation mitteilte. Das ist ein nötiger Zwischenschritt vor eventuellen Strafmaßnahmen. Im Ministerkomitee sitzen Vertreter der 47 Mitgliedstaaten.

Erdogan fordert Respekt 

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan kritisierte die Entscheidung scharf: "Was der Menschenrechtsgerichtshof, was der Europarat auch sagt, es interessiert uns nicht. Wir erwarten, dass unseren Gerichten Respekt entgegengebracht wird." 

Den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan interessiert nicht, was der Europarat entscheidet (Archivbild)Bild: Adem Altan/Getty Images/AFP

Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg setzt sich gemeinsam mit seinem Gerichtshof für die Wahrung der Menschenrechte in seinen 47 Mitgliedstaaten ein. In einem historisch fast einmaligen Schritt hatte er im Dezember 2021 gegen die Türkei ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist die fortgesetzte Weigerung Ankaras, den seit vier Jahren inhaftierten Kavala freizulassen. Dem 64-Jährigen werden in einem Prozess in Istanbul ein Umsturzversuch im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten und "politische und militärische Spionage" im Zusammenhang mit dem Putschversuch von 2016 vorgeworfen. Kavala weist die Vorwürfe strikt zurück.

Sanktionen gegen Türkei sind möglich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte schon vor rund zwei Jahren die Freilassung des Menschenrechtsaktivisten angeordnet und die Haft als politisch motiviert eingestuft. Als Mitgliedsland des Europarats ist die Türkei verpflichtet, sich an Urteile des Gerichts zu halten. Sollte der EGMR nun zu dem Schluss kommen, dass die Türkei sein Kavala-Urteil nicht umgesetzt hat, müsste das Ministerkomitee über weitere Schritte oder Sanktionen entscheiden - welche das wären, ist jedoch nicht festgeschrieben.

Der türkische Kulturförderer Osman Kavala ist seit vier Jahren in Haft (Archivbild)Bild: Wiktor Dabkowski/dpa/picture alliance

Ein Ausschluss gilt dabei als schärfste Waffe, aber als eher unwahrscheinlich. In einer Mitteilung vom Mittwoch hatte das türkische Außenministerium dem Ministerkomitee bereits vorgeworfen, voreingenommen zu sein und sich in unabhängige Gerichtsprozesse in der Türkei einzumischen. Dass der Fall Kavala weiter auf der Tagesordnung stehe, sei "weit entfernt von gutem Willen", hieß es.

2017 bereits Verfahren gegen Aserbaidschan

Es ist erst das zweite Mal in der Geschichte des Europarats, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat eingeleitet wurde. 2017 hatte der Europarat ein solches Verfahren gegen Aserbaidschan wegen der Inhaftierung des Oppositionellen Ilgar Mammadow auf den Weg gebracht.

nob/fab (dpa, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen