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AU stellt sich gegen Weltstrafgericht

Ludger Schadomsky27. Mai 2013

Die Afrikanische Union (AU) hat dem IStGH eine einseitige Verfolgung von Verbrechern nach Rassekriterien vorgeworfen. Die Anklage gegen Kenias Staatschef solle zurück in die Hände der kenianischen Justiz gelegt werden.

Uhuru Kenyatta (Foto: Reuters)
Bild: REUTERS

Die Außenminister der AU hatten bereits vor dem Gipfel der afrikanischen Staatengemeinschaft einen Entwurf vorbereitet, nach dem das Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) gegen Kenias Staatschef Uhuru Kenyatta (Artikelbild) und Vizepräsident William Ruto zurück an die kenianische Justiz überwiesen werden sollte. "Die AU hat das Mandat bekommen, unsere Unzufriedenheit den Vereinten Nationen vorzutragen", sagte der äthiopische Ministerpräsident und AU-Vorsitzende Hailemariam Desalegn zum Abschluss des zweitägigen Gipfeltreffens am Montag (27.05.2013) in Addis Abeba.

Ausgerechnet am 50. Jahrestag der Kontinentalunion, der zuvor mit einem feierlichen Akt begangen wurde, stellen sich Afrikas Staats- und Regierungschefs damit zum ersten Mal formell gegen den Strafgerichtshof und - nebenbei - gegen dessen afrikanische Chefanklägerin Fatou Bensouda. Kenyatta, Ruto und zwei weitere Angeklagte sind wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt und müssen sich vor dem in Den Haag ansässigen Gericht wegen ihrer Rolle bei gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2007 verantworten. Der sudanesische Botschafter in Addis Abeba sagte der Zeitung "Sudan Tribune", Kenia habe das Thema "in der letzten Minute" auf die Gipfelagenda gebracht.

Trafen sich in Äthiopien: Die Staats- und Regierungschefs der AUBild: picture alliance/ZUMAPRESS.com

Kenias Lobbykampagne gegen das Weltstrafgericht

Seitdem Kenyatta und Ruto offiziell im Amt sind, hat sich die kenianische Regierung bemüht, den Fall vom Weltstrafgericht wieder abzuziehen. Die Diplomaten in New York schmetterten den von AU und der kenianischen Regierung eingebrachten Antrag jedoch ab. "Kenia hat mittlerweile eine neue Verfassung und das Land hat sein Justizwesen komplett reformiert, deshalb sollte es derartige Fälle selbst behandeln", forderte AU-Kommissionschefin Nkosazana Dlamini-Zuma.

Ramtane Lamamra, AU-Kommissar für Frieden und Sicherheit, verwies in einer Stellungnahme auf den Spagat zwischen nationaler Versöhnung auf der einen und Strafverfolgung auf der anderen Seite - und fügte hinzu, die Einstellung des Verfahrens sei "die beste Lösung".

Afrika und der IStGH

Obwohl Afrika mit 34 Mitgliedsstaaten den größten regionalen Block der Unterzeichner des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs stellt und zu Beginn ein entschiedener Befürworter des Weltgerichtes war, sorgt die Tatsache, dass der IStGH bislang mit Uganda, Demokratischer Republik Kongo, Zentralafrikanischer Republik, dem Sudan, Kenia, der Elfenbeinküste und Mali ausschließlich afrikanische Länder untersucht, zunehmend für Verstimmung. Zuletzt hatte sich der Präsident des Südsudan, Salva Kiir, solidarisch mit dem Nachbarn Kenia gezeigt und dem Gerichtshof vorgeworfen, Afrika "demütigen" zu wollen.

Die Ernennung einer afrikanischen Chefanklägerin, der gambischen Anwältin Fatou Bensouda im Jahr 2012, konnte die Stimmung der IStGH-Kritiker nicht ändern. Im Gegenteil: Der AU-Vorsitzende Desalegn warf dem Weltstrafgericht vor, Afrika aus rassistischen Gründen zu benachteiligen.

Chefanklägerin aus Gambia: Fatou BensoudaBild: AFP/Getty Images

Oftmals wird jedoch übersehen, dass allein fünf der acht anhängigen Verfahren von den Regierungen selbst in Auftrag gegeben wurden - nur einmal eröffnete der Chefankläger des Weltstrafgerichts eine Untersuchung aus eigenem Antrieb. Auch Kenia hatte nach mehreren vergeblichen Versuchen, ein einheimisches Verfahren auf den Weg zu bringen, den Fall schließlich nach Den Haag überwiesen.

Rückschritt zum 50. Jubiläum

Die AU-Resolution hat zwar keine rechtlichen Auswirkungen auf das IStGH-Verfahren, allerdings hat die kenianische Regierung mit der Lobbyinitiative einen wichtigen politischen Sieg davongetragen. "Der IStGH könnte nun im Grunde freiwillig entscheiden, den Fall zurück an die kenianischen Behörden zu verweisen", so Lamamra.

Andreas Mehler, Direktor am GIGA-Zentrum für Afrikastudien in Hamburg, befürchtet nun einen Dominoeffekt. "Alle künftigen wie auch die anhängigen Verfahren gegen Staatenlenker in Den Haag könnten jetzt auf diesem Weg einkassiert werden", so Mehler gegenüber der DW. Prominentester Fall sei dabei Sudans Präsident Omar al-Baschir, der nun "ermutigt werden könnte, eine ähnliche Resolution für sich zu erwirken".

Omar al-Baschir wird Völkermord vorgeworfenBild: Reuters

Für Mehler ist besonders schwerwiegend, dass die AU "sich nicht für den einzurichtenden Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof stark macht". Er folgert: Afrikanische Regierungen wollten "keine regionale, sondern eine strikt nationale Verantwortung". Das müsse "als eindeutiger Rückschritt gewertet werden", so der GIGA-Direktor.

In einer ersten Reaktion appellierte Amnesty International an die afrikanischen Unterzeichnerstaaten, die "Mechanismen der internationalen Justiz, denen sie sich verpflichtet haben, zu wahren". Die Antwort aus Addis Abeba kam prompt: "Afrika wird auch weiterhin gegen Straflosigkeit kämpfen. Aber das muss nicht notwendigerweise ausschließlich durch den IStGH erfolgen", so Lamamra. Das Verfahren gegen Kenyatta soll am 9. Juli beginnen.

Weitere Gipfelthemen: Mali, Zentralafrikanische Republik

Neben Kenia diskutierten die Staats- und Regierungschefs über die politischen Krisen auf dem Kontinent, allen voran Mali und die Zentralafrikanische Republik. Darüber hinaus verabschiedeten sie die Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe auf dem Prinzip freiwilliger Truppenstellung und Finanzierung. Pläne für eine sogenannte "African Standby Force" gibt es freilich seit mehr als zehn Jahren, ohne dass sich die Abhängigkeit von multilateraler Waffenhilfe wie zuletzt in der Malikrise geändert hätte.

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