1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Der Ironie ins Netz gegangen

Marcus Lütticke21. Juli 2013

Zweideutige Aufrufe sind nicht jedermanns Sache. Manchem fehlt die Fähigkeit, zwischen den Zeilen zu lesen. Nach missverständlichen Ankündigungen im Internet kann plötzlich die Polizei vor der Tür stehen.

Daniel Bangert demonstriert vor dem Dagger Complex (Foto: Reuters)
Bild: REUTERS

"Ich bin bekannt für meine Ironie. Aber auf den Gedanken, im Hafen von New York eine Freiheitsstatue zu errichten, wäre selbst ich nicht gekommen", sagte einst der irische Literaturnobelpreisträger George Bernard Shaw. Obwohl er damit spitzzüngig die Freiheitsidee der USA aufs Korn nahm, bekam er - soweit bekannt - keine Probleme bei der Einreise.

Vielleicht wurde er aber auch nur deshalb verschont, weil Grenzbeamte Anfang des 20. Jahrhunderts noch nicht auf umfangreiche Datensätze über die Einreisewilligen zurückgreifen konnten. Heute dagegen scheint jeder Besucher gläsern und mancher Beamte vermutet hinter harmlosen Bemerkungen böse Absichten. Das musste jüngst ein Landsmann von Shaw erfahren.

Zugriff des US-Heimatschutzes

Dem jungen Iren verweigerten Mitarbeiter der US-Heimatschutzbehörde DHS am Flughafen in Los Angeles die Einreise. Der Grund: Eine ironische Nachricht bei Twitter. Sie war jedoch nicht einmal gegen die USA gerichtet - glaubte der Absender. Im Gegenteil, er teilte über den Kurznachrichtendienst seinen "Followern" mit, dass er "in LA extrem feiern" wolle, und fasste das in die Worte: "Marilyn Monroe ausgraben" und "Amerika zerstören". Doch für spaßige Umschreibungen hatten die Immigration Officer nicht viel übrig. Sie schickten ihn für zwölf Stunden in die Zelle.

Sicherheit hat Vorrang: Grenzkontrollen in den USABild: Getty Images

"Ich kann nur von solchen Äußerungen abraten, auch wenn sie ironisch gemeint sind", sagt der Hamburger Fachanwalt für IT-Recht Klaus Lodigkeit. "Die Amerikaner speichern fast alle Telefonate, sie speichern ganz viel im Internet, machen von allem Sicherungskopien. Und wenn sie dann mit dem Namen oder dem Nickname einen Suchlauf oder Abgleich machen und eine Person mit solchen Äußerungen in Verbindung bringen, dann stellt man eine Gefahr für die Sicherheit der USA dar. Insofern sollte man da ganz vorsichtig sein."

Vorwitziger Teenager

Doch nicht nur bei der Einreise können flapsige oder ironische Äußerungen im Netz falsch interpretiert werden. Kurz vor Verkündung des Urteils über den Wachmann George Zimmerman, der in Florida den schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin erschoss, postete ein 15-Jähriger in der Kleinstadt Zion im US-Bundesstaat Illinois: Wenn Zimmerman freigesprochen werde, würde er jeden in Zion erschießen und damit ebenfalls straffrei davonkommen.

Warnt vor missverständlichen Äußerungen im Netz: Rechtsanwalt Dr. Klaus LodigkeitBild: Markus Orazem

Kurze Zeit später nahm die örtliche Polizei den Teenager in Gewahrsam. Nach einer Überprüfung ließen sich die Officer davon überzeugen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. "Er besitzt keine Waffen und hat auch keinen Zugang zu welchen", hieß es in einer Verlautbarung der Polizei.

Irre oder nur dumm?

Deutlich schlechter erging es dem 18-jährigen Amerikaner Justin Carter. Laut Darstellung seiner Eltern geriet er bei einem Online-Fantasy-Rollenspiel mit anderen Nutzern aneinander. Als die ihm dann auf Facebook vorwarfen, er sei "irre, verrückt und total durcheinander im Kopf", antwortete Carter: "Ja klar, ich bin wirklich total durcheinander. Ich werde losgehen und in einer Schule Kinder über den Haufen schießen und ihre noch schlagenden Herzen essen."

Scheinbar wurde ihm direkt danach klar, dass solche Äußerungen auch falsch ankommen könnten, daher schickte er schnell ein "LOL" ("Lautes Lachen") und "JK" ("Just kidding" - "Ich mach' nur Spaß") hinterher. Trotzdem brachte ihn der Satz für mehrere Monate ins Gefängnis. Momentan ist er lediglich auf Kaution frei, ihm droht eine weitere Haftstrafe.

Wenn konkrete Drohungen gegen Leib und Leben im Internet dargestellt werden, dann stellt schon diese Drohung eine Straftat dar", so IT-Rechtsexperte Lodigkeit. "Dafür kann man verurteilt werden. Und solange ermittelt wird und Fluchtgefahr besteht, kommt man in Untersuchungshaft."

Doch gibt das den Sicherheitsbehörden, egal ob in Deutschland oder den USA, das Recht, private Kommunikation auszuspähen? "Nein", meint Mario Tants, Sprecher der Landtagsfraktion der Piratenpartei Schleswig-Holstein. "Die Sicherheitsbehörden in den USA haben in den genannten Fällen nicht etwa die Kommunikation gescreent, sondern es war so, dass sie Hinweise aus dem Umfeld des jeweiligen Täters oder potentiellen Täters bekommen haben. Wenn eine reale Person einen realen Hinweis gibt, dann sind die Sicherheitsbehörden natürlich verpflichtet, dem nachzugehen."

Die Piratenpartei kritisiert Spionage im NetzBild: picture-alliance/dpa

Der "NSA-Spion-Schutzbund"

Etwas skurriler mutet da schon der jüngste Fall aus Deutschland an. Über Facebook hatte der 28-jährige Daniel Bangert zu einem "Spaziergang zum Dagger-Komplex" eingeladen, einer US-amerikanischen Einrichtung in der Nähe von Darmstadt in Hessen, in der die NSA angeblich unterirdische Büroräume unterhält. Deutlich ironisch war in der Einladung vom "NSA-Spion-Schutzbund" die Rede, der zum gemeinsamen "Entdecken und Beobachten" auffordert.

Diesen Humor teilte die US-Militärpolizei in Deutschland offenbar nicht. Sie informierte die deutschen Sicherheitsbehörden, die daraufhin den jungen Mann in den frühen Morgenstunden aufsuchten und ausgiebig befragten. Selbst der Staatsschutz wurde eingeschaltet und stellte Bangert, wie er sagte, Fragen zu seiner "politischen Gesinnung". 

"Das ist genau das, was wir bemängeln", so Mario Tants von der Piratenpartei. "Künftig muss jeder Bürger, wenn er irgendwo etwas schreibt, damit rechnen, dass er Besuch von der Polizei oder dem Verfassungsschutz bekommt. Das ist das Problem eines, wie wir finden, mittlerweile schon fast vorherrschenden Überwachungsstaates."