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Der VW-Skandal und die Justiz

Klaus Ulrich
4. Mai 2018

Der Dieselskandal hat Volkswagen zwar viel Geld gekostet, aber den Geschäften nicht geschadet. Trotz eines Haftbefehls gegen Ex-Chef Winterkorn aus den USA - muss VW die Justiz noch fürchten?

Martin Winterkorn vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss
Bild: picture alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Jetzt hat es also auch den früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn erwischt: Das US-Justizministerium geht gegen ihn wegen angeblicher Mittäterschaft beim im September 2015 in den USA aufgeflogenen Abgasskandal vor. Im Fall von Winterkorn geht es dabei um Betrug und Täuschung der Behörden. 25 Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 275.000 Dollar drohen. Ein Haftbefehl liegt vor.

Die US-Behörden haben neben Winterkorn bereits gegen acht weitere ehemalige oder aktuelle VW-Mitarbeiter Strafanzeige gestellt. Zwei von Ihnen wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen und hohen Geldbußen verurteilt. Habhaft werden konnte die US-Justiz ihrer allerdings nur, weil sie sich in den USA aufhielten. Das trifft auf Martin Winterkorn und die anderen beschuldigten Ex-Kollegen nicht zu. Deutschland wird sie nicht an die USA ausliefern, andere - auch europäische - Länder dagegen schon. Die Reisefreudigkeit der Betroffenen dürfte sich also noch lange Zeit in Grenzen halten.

Klageflut auch in Deutschland

In Deutschland wird gegen 49 mutmaßlich beteiligte frühere oder aktuelle Volkswagen-Mitarbeiter ermittelt, darunter auch Martin Winterkorn. In 39 Fällen geht es um die mutmaßliche Softwaremanipulation rund um den Stickstoffausstoß von Dieselmotoren, in sechs Fällen wird im Zusammenhang mit falschen CO2- und Verbrauchsangaben ermittelt. In drei Fällen steht der Vorwurf der Marktmanipulation im Mittelpunkt und schließlich soll ein VW-Mitarbeiter zum Löschen von Daten aufgerufen haben. Zusätzlich wird auch noch gegen Unbekannt ermittelt - wegen des Verdachts auf Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid.

Der VW-Dieselskandal beschäftigt auch die Justiz in DeutschlandBild: picture-alliance/dpa/P. Steffen

 

Neben den strafrechtlichen Ermittlungen wird auf Basis des Zivil- und des Aktienrechts auch fleißig auf Entschädigungen geklagt gegen VW. Alleine für Vergleiche in den USA hat der Konzern bisher über 25 Milliarden Euro ausgeben müssen. Auch in Deutschland fordern viele VW-Dieselbesitzer eine Entschädigung, bei insgesamt etwa 2,25 Millionen Autos mit Schummelsoftware in Deutschland, weltweit geht es um etwa elf Millionen Autos.

Verfahren werden noch Jahre dauern

Nach Recherchen der Deutschen Presseagentur lägen hierzulande bislang etwa 2500 Urteile vor, davon endeten rund 70 Prozent mit einer Abweisung der Klage. Auf der Ebene der Oberlandesgerichte gebe es bisher acht Urteile, alle zugunsten von VW. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ergab Ende März den Richterspruch: "Ohne Erfolg behauptet der Kläger, dass das Ausspielen von Software-Updates nicht geeignet sei, den Mangel vollständig zu beseitigen." In anderen - wenigen - Fällen habe Volkswagen Urteile, die die Rücknahme des betreffenden Wagens verlangten, akzeptiert, heißt es aus Insider-Kreisen.

Genaue Zahlen sind zwar nicht dokumentiert, aber insgesamt sind wohl rund 15.000 Kundenklagen dieser Art anhängig. Außerdem vertritt der Rechtsdienstleister Myright, der mit einer US-Kanzlei zusammenarbeitet, nach eigenen Angaben 40.000 geschädigte Kunden in Deutschland und 10.000 Betroffene im Ausland. Entsprechende Verfahren werden wohl noch Jahre dauern und bis in die obersten Instanzen gehen.

Aktienbesitzer fühlen sich getäuscht

Und dann wären da noch die sogenannten Anlegerklagen, denn auch Aktionäre, die sich betrogen fühlen, gehen gegen Volkswagen vor. Schließlich brach unmittelbar nach Auffliegen des Skandals im September 2015 der Kurs der VW-Aktie ein, zeitweise um fast die Hälfte ihres Wertes.

Wann war Ex-VW-Chef Martin Winterkorn über Schummelsoftware informiert?Bild: picture-alliance/dpa/G. Fischer

Deshalb verlangt die Sparkassentochter Deka, die als Musterklägerin auftritt, Schadenersatz. VW habe die Anleger zu spät über die Abgasprobleme informiert, so der Vorwurf. Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, müssen aber laut Gesetz umgehend (Fachjargon: "ad hoc") veröffentlicht werden. Dies habe Volkswagen versäumt. VW bestreitet, dass eventuell kursrelevante Informationen vor der ersten entsprechenden Konzern-Mitteilung vorgelegen hätten. Im Musterverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig geht es um Schadenersatzansprüche von 3,1 Milliarden Euro. Insgesamt belaufen sich die Forderungen der 1650 eingereichten Klagen überwiegend institutioneller Anleger auf mehr als neun Milliarden Euro. Die erste Anhörung beginnt am 3. September.

Trotz hoher aufgelaufener Kosten - geschätzt fast mehr als 25 Milliarden Euro - würden die Auswirkungen des Dieselskandals von Volkswagen bislang recht gut unter Kontrolle gehalten, sagte der Autoanalyst Frank Schwope kürzlich der DW. Aber er fügte hinzu: "Das denkbar schlimmste  Szenario für Volkswagen wären sicherlich zusätzliche erfolgreiche Klagen von Aktionären oder Diesel-Besitzern außerhalb der USA, denn dort hat das Wesentliche schon stattgefunden. Wenn diese Kläger erfolgreich wären und Volkswagen weitere Entschädigungen leisten müsste, würde es natürlich noch einmal sehr viel Geld kosten."

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