1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Gesellschaft

Umwelthilfe darf weiter abmahnen und klagen

4. Juli 2019

Rund 30 Abmahnungen pro Woche verschickt die Deutsche Umwelthilfe nach eigenen Angaben – und das zu recht, wie jetzt der Bundesgerichtshof festgestellt hat. Geklagt hatte ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart.

Deutsche Umwelthilfe e.V. in Berlin
Bild: picture-alliance/dpa/S. Steinach

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verstößt mit ihren Abmahnungen und Verbraucherschutz-Klagen nicht gegen geltendes Recht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz. In ihrem Urteil stuften die Bundesrichter deshalb eine DUH-Klage gegen ein Autohaus als zulässig ein. In dem Verfahren ging es nicht um die Klagen der DUH auf Diesel-Fahrverbote in Städten, sondern um das grundsätzliche Klagerecht des Vereins wegen Verstößen gegen den Verbraucherschutz.

Auslöser für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof war ein Rechtsstreit der DUH mit einem Autohändler aus dem Raum Stuttgart, der nach Ansicht der Umwelthilfe Verbraucher in einer Werbung unzureichend über Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen eines Neuwagens informiert hatte.

BGH: Umwelthilfe missbraucht ihre Position nicht

Der Autohändler hielt die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Er argumentierte, der DUH gehe es nicht um die Einhaltung der Verbraucherinformationen. Vielmehr seien die Abmahnungen eine Einnahmequelle für die Organisation. Das sei Rechtsmissbrauch. Mit der Entscheidung des BGH, der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart folgte, ist die Klage des Autohändlers endgültig erfolglos.

Im konkreten Fall klagte die Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband und nicht wie in den Diesel-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten als anerkannte Naturschutzorganisation. In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es vor allem darum, ob die DUH ihre Position als klagebefugter Verband missbraucht. Der Bundesgerichtshof verneinte dies.

Keine Hinweise auf Rechtsmissbrauch

Die Bundesrichter sahen unter anderem keine Anhaltspunkte dafür, dass die Umwelthilfe Gewinne nicht für Ziele des Verbraucherschutzes einsetzt. Dass der Verband mit Abmahnungen und Klagen Überschüsse erziele, "liegt in der Natur der Sache", sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch. Auch in den Gehältern der DUH-Geschäftsführer sah der BGH keinen Grund, von einem Rechtsmissbrauch auszugehen, da diese nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtaufwendungen ausmachten.

Auch der von der DUH angegebene Streitwert von 30.000 Euro bei Unterlassungsklagen stellt nach Ansicht des BGH kein Indiz für einen Rechtsmissbrauch dar. Dieser Wert liege nicht außerhalb des Rahmens in derartigen Fälle, sagte Koch. Auch die zeitweiligen Spenden des Autobauers Toyota an die DUH rechtfertigen dem Urteil zufolge nicht den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Hersteller deshalb verschont worden sei, sagte der Senatsvorsitzende Koch.

Klagen auf Fahrverbote in Städten

Die DUH ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Sie ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, politisch unabhängig und klageberechtigt. Die 1975 gegründete Organisation mit Sitz in Hannover setzt sich nach eigenem Bekunden für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein und verbindet den Schutz von Umwelt und Verbrauchern. Schlagzeilen machte die Umwelthilfe in den vergangenen Jahren vor allem mit Klagen wegen der Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten, durch die sie Fahrverbote in mehreren deutschen Städten erstritt.

ww/pg (dpa, afp, rtr)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen