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Politik

Deutsches Hilfsportal für Ukraine-Flüchtlinge

17. März 2022

Die Bundesregierung hat ein Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine online gestellt. Es soll unter anderem Hinweise zur Unterbringung und medizinischen Versorgung geben.

 Hilfsportal für Ukraine-Flüchtlinge Germany4Ukraine.de
So sieht die Startseite des neuen Info-Portals für Geflüchtete aus der Ukraine ausBild: Germany4Ukraine.de

Das neue Portal ist zu finden unter Germany4Ukraine.de und ist auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar. Es bietet Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten, zur Arbeitserlaubnis, zum Aufenthaltsrecht und zu Möglichkeiten des Schul- oder Hochschulbesuchs. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gibt das Portal außerdem zahlreiche Antworten auf häufige Fragen von Geflüchteten. Verlässliche und verständliche Informationen, mobil am Handy zugänglich, seien ungeheuer wichtig in der Notlage, in der sich geflüchtete Menschen befinden, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Feser.

Das Portal decke somit diejenigen Themenbereiche ab, "die von Geflüchteten als dringendste Informationsbedarfe genannt werden", erklärte das Ministerium. "Wir wollen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle bieten", sagte Faeser. "Wir werden dieses Portal laufend erweitern."

Bundesinnenministerin Nancy FaeserBild: IMAGO/Jürgen Heinrich

Dort finden sich auch Warnhinweise der Polizei speziell zum Schutz von Frauen und Kindern. Die Unionsparteien hatten im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsmanagement der Bundesregierung kritisiert, dass bislang nicht sichergestellt sei, wie Frauen und Kinder davor geschützt werden, in die Hände von Menschenhändlern zu geraten. Viele der ankommenden Flüchtlinge kommen derzeit privat bei bekannten, aber auch bei fremden Menschen unter.

Russland hatte vor drei Wochen die Ukraine angegriffen. Bisher wurden in Deutschland laut Bundesinnenministerium 187.428 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine registriert. Ihre tatsächliche Zahl dürfte weit höher liegen. Viele Menschen kommen bei Verwandten und Freunden unter. Eine Pflicht zur Registrierung besteht in den ersten drei Monaten nicht, solange die Menschen keine staatlichen Leistungen beantragen wollen.

kle/rb (afp, dpa, epd)

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