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Politik

Deutsches Ja zum "Mini-Parlament"

20. März 2019

Das deutsche und das französische Parlament können künftig enger zusammenarbeiten. Anderthalb Wochen nach der Nationalversammlung in Paris hat der Bundestag einer gemeinsamen Parlamentarischen Versammlung zugestimmt.

Deutschland Abstimmung im Bundestag
Abstimmung über das deutsch-französische ParlamentsabkommenBild: picture-alliance/dpa/M. Skolimowska

Die Parlamentarier in Berlin gaben grünes Licht für das gemeinsame Parlamentsabkommen, das die Gründung einer deutsch-französischen Parlamentarischen Versammlung vorsieht. Diese soll über die Anwendung des Élysée-Vertrags von 1963 und des Ende Januar von Kanzlerin Angela Merkel und Staatschef Emmanuel Macron in Aachen unterzeichneten neuen deutsch-französischen Freundschaftsvertrages wachen. Sie soll auch die beiderseitigen Ministerräte sowie die Arbeit des deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats begleiten.

AfD und Linke stimmen dagegen

Das Abkommen sei die parlamentarische Antwort auf die Regierungsverträge, sagte der CDU-Abgeordnete Andreas Jung. "Es muss einen Mehrwert geben für die Menschen in unseren Ländern, es muss einen Mehrwert geben für Europa", betonte er und nannte unter anderem grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte. Der SPD-Abgeordnete Nils Schmid nannte das Parlamentsabkommen "einmalig in seiner Art". Für die Grünen betonte Franziska Brantner, die Parlamentarische Versammlung müsse nun die wirklich wichtigen Themen wie Rüstung, Klimaschutz und Euro-Stabilität anpacken.

AfD und Linke lehnten das Parlamentsabkommen und die Regierungsverträge mehrheitlich ab, weil diese in die falsche Richtung gingen.

Dem neuen "Mini-Parlament" sollen jeweils 50 Abgeordnete der Nationalversammlung und des Deutschen Bundestages angehören. Das Gremium soll erstmals am 25. März in Paris tagen. Dann wollen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und der Präsident der Nationalversammlung, Richard Ferrand, das Abkommen offiziell unterzeichnen. Geplant ist, dass die Parlamentarische Versammlung mindestens zweimal im Jahr öffentlich tagt - abwechselnd in Deutschland und Frankreich. In ihr sollen Abgeordnete aller Fraktionen in Bundestag und Nationalversammlung vertreten sein.

Aufgabe der neuen Einrichtung ist es laut der Formulierung im neuen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, grenzüberschreitende Fragen zu diskutieren und die gemeinsame Umsetzung von EU-Richtlinien voranzubringen.

Bindende Beschlüsse kann die deutsch-französische Versammlung allerdings nicht fassen. Auch eine Budgethoheit hat sie nicht.

qu/ww (dpa, afp)

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