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Innenminister will Asylbewerber schneller in Arbeit bringen

22. Februar 2026

Als Asylbewerber in Deutschland zu arbeiten, ist bislang schwierig - die Hürden sind hoch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das ändern.

Deutschland Frankfurt (Oder) 2025 | Asylbewerber vor der geplanten Landesübergangseinrichtung in Brandenburg (06.11.2025)
Asylbewerber in Brandenburg (im November)Bild: Patrick Pleul/dpa/picture alliance

Deutschland braucht dringend Fachkräfte und Menschen, die anpacken. Viele Asylbewerber würden gerne helfen, dürfen es aber oftmals nicht. Das könnte sich ändern: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Asylbewerber schneller in Arbeit bringen.

Er habe einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen, sagte er der Zeitung "Bild am Sonntag". "Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit", sagte der Minister von der konservativen CSU.

Bundesinnenminister Dobrindt: "Teilhabe durch Tätigkeit"Bild: Neele Janssen/photothek.de/picture alliance

Dem Bericht zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Arbeitspflicht solle es aber nicht geben.

Es gehe um den Zugang zum Arbeitsmarkt in Vollzeit- wie auch in Minijobs. "Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens", stellte eine Sprecherin von Dobrindt klar. "Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung." Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter.

Ausdrücklich ausgenommen sein sollen den Angaben zufolge "bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen". Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin. "Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft."

Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt in einem Merkblatt, wie die Situation derzeit geregelt ist. Darin heißt es unter Bezug auf das Asylgesetz: "Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten."

Solange Asylbewerberinnen und Asylbewerber jedoch verpflichtet seien, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürften sie keiner Beschäftigung nachgehen. "Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs Monaten betragen." Das bedeutet, dass Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland lange auf eine Arbeitserlaubnis warten müssen. Denn sie sind verpflichtet, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Der Bundesinnenminister sieht bei den bisherigen Regelungen offenbar Handlungsbedarf: "Wer hierherkommt, soll arbeiten können - und zwar schnell", machte Dobrindt in der "Bild am Sonntag" deutlich.

AR/pg (dpa, afp)

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