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Bundesinnenministerium: Weniger Asylanträge in Deutschland

4. Januar 2026

Die Zahl der Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, ist gesunken. Das zeigt die aktuelle Bilanz der Regierung. Bundesinnenminister Dobrindt klopft sich selbst auf die Schulter.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt spricht in mehrere Mikrofone
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Kontrolle, Kurs und klare Kante" (Archivbild von Juli 2025)Bild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" - so steht es in Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes. Doch die Zahl der Ausländer, die von diesem Grundrecht Gebrauch macht, sinkt inzwischen.

2025 sind in Deutschland sehr viel weniger Asylanträge gestellt worden, als zuvor. Deren Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert. Damit setzte sich der bereits 2024 einsetzende ⁠deutliche Rückgang von Erstanträgen fort, wie aus den vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Zahlen hervorgeht.

2025 gab es demnach 113.236 Erstanträge - nach 229.751 im Jahr 2024. 2023 waren noch 329.120 Asylanträge gestellt worden. Dies entspreche einem Rückgang um 51 Prozent gegenüber 2024 und um 66 Prozent im Zweijahresvergleich. "Kontrolle, Kurs und klare Kante wirken", verkündet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

"Migrationswende" als Grund?

Das Innenministerium in Berlin begründet die rückläufigen Zahlen mit Zurückweisungen an den Grenzen, dem Aussetzen des Familiennachzugs und der Abschaffung der sogenannten "Turboeinbürgerung". Die vorherige Bundesregierung hatte es möglich gemacht, unter bestimmten Bedingungen bereits nach fünf statt zuvor nach acht Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Diese Regelung wurde von der jetzt regierenden Koalition aus CDU/CSU und SPD wieder abgeschafft.

Artikel 16a des Grundgesetzes: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht"Bild: STPP/IMAGO

Aus Sicht von Innenminister Dobrindt zeigen die Änderungen Erfolge: "Wir ordnen mit Klarheit und Konsequenz das Migrationsgeschehen", ließ der konservative Minister auf der Internetseite seines Ministeriums verlauten. "Wer keinen Schutzanspruch hat, soll nicht kommen - wer Straftäter wird muss gehen." Das klare Signal aus Deutschland heraus, dass sich die Migrationspolitik in Europa geändert habe, sei in der Welt angekommen, so Dobrindt.

Allerdings gab es auch andere Faktoren, die nichts mit der sogenannten "Migrationswende" der schwarz-roten Bundesregierung zu tun haben, auf die sich Dobrindt bezieht: Nach dem Ende der Ära des Langzeitmachthabers Baschar al-Assad kamen weniger Menschen aus Syrien nach Deutschland. Auch Italiens restriktiverer Migrationspolitik werden Effekte zugeschrieben. Das gilt in umgekehrter Weise auch für Spanien, wo irreguläre Migrantinnen und Migranten mit Jobaussichten eine Aussicht auf Legalisierung haben.

Mehr Abschiebungen

Den sinkenden Asylgesuchen stehen vermehrte Rückführungen gegenüber. So geht die EU-Kommission davon, dass die Zahl der Abschiebungen in der Europäischen Union insgesamt gestiegen ist. Im vergangenen Jahr werde voraussichtlich die höchste Abschiebungsrate seit 2019 erreicht, machte der zuständige EU-Migrationskommissar Magnus Brunner deutlich. "Dennoch ist das bei weitem noch nicht genug", ⁠sagte Brunner der Zeitung "Welt am Sonntag".

Er verwies darauf, dass die 27 EU-Mitgliedsstaaten künftig "noch effektiver abschieben können", sobald die von der Kommission Anfang 2025 vorgelegten Gesetzesvorschläge umgesetzt sind. Die aktuellen Zahlen machten deutlich, dass erste Erfolge bereits erzielt worden seien. Konkrete Zahlen, wie viele Menschen 2025 davon betroffen waren, nannte Brunner nicht.

EU-Migrationskommissar Brunner: "Bei weitem noch nicht genug"Bild: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE/picture alliance

Der Migrationskommissar forderte die Mitgliedsstaaten auf, die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Diejenigen Personen, die kein Recht mehr hätten, in der EU zu bleiben, müssten "konsequent" abgeschoben werden. "Es bedeutet die rasche Abweisung von Personen mit geringer Aussicht auf Asyl. ⁠Und es bedeutet eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten, damit sich Menschen gar auf gefährliche Fluchtrouten begeben", sagte Brunner.

Die EU-Kommission hatte 2025 verschiedene Rechtsverschärfungen vorgelegt. Die sogenannte Rückführungsverordnung sieht unter anderem vor, dass Mitgliedsländer Rückkehrentscheidungen gegenseitig anerkennen, ohne ein neues Verfahren einzuleiten. Das soll Ausreisepflichtigen signalisieren, dass sie Rückführungen nicht durch den Wechsel in einen anderen EU-Staat umgehen können.

Gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer

Für Betroffene gelten strenge Pflichten: Sie müssen mit den Behörden kooperieren, sonst drohen Leistungskürzungen, der Entzug von Arbeitserlaubnissen oder strafrechtliche Maßnahmen bis hin zu Haft. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können mit unbegrenzten Einreiseverboten belegt werden. Zudem sollen Rückführungszentren in Drittstaaten ermöglicht werden.

Erstmals hat die EU auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer festgelegt. Damit sollen Menschen schneller nach Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien abgeschoben werden können.

Für Asylbewerber aus diesen Staaten sollen beschleunigte Verfahren möglich sein, etwa direkt an Grenzen oder in Transitbereichen. Auch EU-Beitrittskandidaten gelten grundsätzlich als sicher, sofern keine Kriegs- oder gravierenden Menschenrechtsrisiken bestehen.

AR/haz (rtr, dpa, kna, epd, afp, BMI)

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