Attacke am Holocaust-Mahnmal: Haftstrafe für IS-Anhänger
5. März 2026
Es ist Deutschlands zentrale Gedenkstätte für eines der schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte: Im Herzen der Hauptstadt Berlin erinnert ein Mahnmal an den Holocaust, an die Ermordung von rund sechs Millionen Juden in der Nazi-Zeit.
Ausgerechnet dort kam es vor gut einem Jahr zu einem brutalen Angriff: Ein aus Syrien stammender junger Mann attackierte einen Touristen aus Spanien mit einem Messer, der das Mahnmal besuchte. Der Spanier überlebte nur knapp.
Jetzt wurde der Angreifer verurteilt. Der heute 20-jährige Syrer muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Das Kammergericht Berlin sprach ihn unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Das Gericht wertete die Tat als radikal-islamistisch.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Wie von der Anklage gefordert, wandte das Gericht das allgemeine Strafrecht an. Der Verteidiger des Mannes hatte hingegen auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert.
Tat im Namen des "Islamischen Staats"
Der Syrer war laut Urteil am 21. Februar 2025 aus Leipzig im ostdeutschen Bundesland Sachsen nach Berlin gereist, um im Namen der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen. Gezielt habe er sich das Holocaust-Mahnmal ausgesucht und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient.
"Er ging davon aus, dort Menschen jüdischen Glaubens anzutreffen", sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Der Angreifer sei im Stelenfeld der Gedenkstätte von hinten an den Touristen aus Spanien herangetreten und habe diesem in Tötungsabsicht einen etwa 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle versetzt. Danach habe er auf Arabisch "Allahu Akbar" (etwa "Gott ist am größten") gerufen und damit seine Gesinnung verdeutlicht.
Die Verletzung war so schwer, dass das Opfer zunächst ins künstliche Koma versetzt werden musste. "Man muss es als Wunder bezeichnen, dass er den Schnitt an der Kehle überlebte", sagte die Richterin. Der Spanier habe allerdings gravierende "seelische Narben" davongetragen. Bis heute ist der 31-Jährige nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung. Er war in dem Verfahren Nebenkläger.
Angeklagter bittet um Vergebung
Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, "einen Menschen gegriffen" und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. "Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich", erklärte er weiter. Die Fahrt nach Berlin sei auf Druck eines Chat-Partners erfolgt, mit dem er bei seinem Konsum von IS-Videos in Kontakt gekommen sei. Er bitte um Vergebung.
Der heute 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal gestellt. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft.
Holocaust-Mahnmal: Seit zwei Jahrzehnten Ort des Gedenkens
Das Holocaust-Mahnmal wurde 2005 auf einer rund 19.000 Quadratmeter großen Freifläche südlich des Brandenburger Tores im Stadtzentrum von Berlin eröffnet. Die Gedenkstätte besteht aus zwei Teilen. Über der Erde sind über die gesamte Fläche mehr als 2700 Beton-Stelen verteilt. Sie sind symmetrisch auf einem wellenförmigen Gelände angeordnet.
Besucher können durch dieses Stelenfeld laufen, das frei zugänglich ist. Zudem gibt es einen unterirdischen "Ort der Information", wo unter anderem das Schicksal einzelner Holocaust-Opfer nachgezeichnet wird.
AR/pg (dpa, afp, epd)