Reisehinweise für die Türkei entschärft
21. Juli 2018Eine ganze Reihe von Warnhinweisen im Zusammenhang mit dem Notstand wurde gestrichen. Das Auswärtige Amt (AA) betont aber immer noch, dass es ein "erhöhtes Festnahmerisiko" gebe.
Die Reisehinweise waren von der Bundesregierung vor einem Jahr als Reaktion auf die Festnahme des Menschenrechtlers Peter Steudtner erstmals drastisch verschärft worden. Es war ein Kernelement einer neuen, härteren Türkei-Politik, für die vor allem der damalige Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) verantwortlich war. Vorausgegangen waren mehr als 20 Festnahmen deutscher Staatsbürger aus politischen Gründen seit dem gescheiterten Putschversuch 2016.
Warnung vor Festnahmen in Touristengebieten
Im September 2017, kurz vor der Bundestagswahl, folgte eine weitere Verschärfung mit einer konkreten Warnung vor Festnahmen in Urlaubsgebieten wie dem bei deutschen Touristen sehr beliebten Antalya. "Mit derartigen Festnahmen ist in allen Landesteilen der Türkei einschließlich der touristisch frequentierten Regionen zu rechnen", hieß es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Dieser Satz ist dort bereits seit dem 7. Mai nicht mehr zu finden. Nach der Wiederwahl von Präsident Recep Tayyip Erdogan am 24. Juni sowie nach Aufhebung des Ausnahmezustandes am vergangenen Donnerstag, der nach dem gescheiterten Putschversuch ausgerufenen worden war, überarbeitete das Ministerium die Reisehinweise nochmals.
Warnungen vor Notstandsregelungen wie zum Beispiel vor 14-tägigem Polizeigewahrsam ohne Vorführung bei einem Haftrichter oder vor bis zu siebenjähriger Untersuchungshaft wurden gestrichen. Die Warnung vor Festnahmen wurde auch generell etwas abgeschwächt.
Allerdings heißt es auf der Seite des AA auch: "Reisenden wird weiterhin empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten".
Sanktionen aufgehoben
Die Bundesregierung hat neben der Entschärfung der Reisehinweise auch die Deckelung der sogenannten Hermes-Bürgschaften aufgehoben. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) in ihrer Samstagsausgabe. Die Hermes-Bürgschaften waren demnach als Strafmaßnahme auf 1,5 Milliarden Euro gedeckelt worden. Das blieb aber folgenlos, weil die Obergrenze sehr hoch angesetzt wurde.
Hermes-Bürgschaften sollen deutsche Exportunternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner schützen. Die Türkei zählt zu den Ländern, für die diese Absicherungen am stärksten in Anspruch genommen werden. 2016 wurden nur für Russland, Ägypten und die USA mehr Hermes-Bürgschaften erteilt.
mak/haz (dpa, auswaertiges-amt.de)