1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Deutschland wegen Rüstungsexporten an Israel vor UN-Gericht

7. September 2026

Die Bundesrepublik muss sich vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen den Vorwurf wehren, zu einem Völkermord im Gazastreifen beizutragen. Geklagt hat der mittelamerikanische Staat Nicaragua.

Die Flaggen von Israel und Deutschland
Enge Verbündete: Israel und DeutschlandBild: Metodi Popow/IMAGO

Der Internationale Gerichtshof (IGH) befasst sich von diesem Montag an erneut mit den deutschen Rüstungsexporten nach Israel. Nicaragua hatte Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord vor das Gericht in Den Haag gebracht. Durch die Exporte wird laut der Klage die Genozid-Konvention verletzt, da die Rüstungsgüter von Israel bei Angriffen im Gazastreifen genutzt würden. 

Der Friedenspalast in Den Haag in den Niederlanden ist Sitz des Internationalen GerichtshofsBild: Sem van der Wal/ANP/picture alliance

Deutschland weist die Vorwürfe als haltlos zurück und vertritt die Auffassung, dass das wichtigste Gericht der Vereinten Nationen (UN) in dem Fall gar nicht befugt ist. Ziel ist es, ein Hauptverfahren in der Sache zu verhindern. Die deutsche Rechtsvertreterin sagte zum Auftakt der Anhörung, die Rüstungsexporte der Bundesrepublik nach Israel und in andere Länder unterlägen strengen Prüfverfahren, die strikter als internationale Regelungen seien.

Deutschland musste Rüstungsexporte nicht stoppen

Schon im Juli 2024 hatte Deutschland in der ersten Runde des Verfahrens vorerst Recht bekommen. Die höchsten UN-Richter wiesen damals einen Eilantrag Nicaraguas ab.

Auf der "Grundlage der Sachinformationen und rechtlichen Argumente" sah der IGH keine Grundlage, die von Nicaragua geforderten Sofortmaßnahmen zu verhängen. Das mittelamerikanische Land hatte unter anderem verlangt, dass die Bundesrepublik ihre Waffenlieferungen an Israel einstellt und die Hilfsleistungen an das Palästinenser-Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) wieder aufnimmt.

Die Richter entschieden schließlich, dass Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel nicht sofort stoppen muss. Der Forderung, die Klage Nicaraguas völlig abzuweisen, kam das Gericht aber nicht nach. Daher muss nun noch einmal verhandelt werden.

Zeitpunkt der Entscheidung noch unklar

Die Anhörung vor dem IGH ist auf vier Tage angesetzt. Zunächst werden die deutschen Anwälte ihre Argumente vorbringen, am Dienstag wird Nicaragua darauf antworten. Am Mittwoch und Donnerstag sollen die Verteidiger beider Länder dann erneut Gelegenheit erhalten, sich zu äußern. Wann die Richter eine Entscheidung fällen, ist nicht bekannt. 

Es ist bereits das zweite Völkermord-Verfahren zum Gaza-Krieg vor dem IGH. Ende 2023 war Israel von Südafrika verklagt worden.

gri/wa/pgr (dpa, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen