DFB verklagt Ex-Chef Theo Zwanziger auf Millionensumme
29. Januar 2025
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) geht gerichtlich gegen seinen ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger vor. Der Verband hat beim Landgericht Frankfurt eine Schadensersatzklage über einen Streitwert von 24 Millionen Euro eingereicht. Das bestätigten Zwanziger und eine Sprecherin des Landgerichts. Im Kern geht es um finanzielle Schäden, die dem DFB durch die sogenannte "Sommermärchen-Affäre" um die Fußball-WM 2006 in Deutschland entstanden sind oder noch entstehen könnten. Seit knapp elf Monaten läuft ebenfalls am Landgericht Frankfurt ein Steuerstrafverfahren gegen drei ehemalige DFB-Funktionäre, darunter Zwanziger. In dem Prozess soll geklärt werden, ob der DFB eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem Jahr 2005 unberechtigt als Betriebsausgabe deklariert und dadurch Steuern in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro hinterzogen hat.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im Mai 2018 Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Zwanziger, den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt erhoben. Die Angeklagten hatten den Vorwurf stets zurückgewiesen. Das Verfahren gegen Niersbach wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 25.000 Euro eingestellt, die Verhandlung gegen Schmidt aus gesundheitlichen Gründen des Angeklagten abgetrennt. Damit sitzt derzeit nur noch Zwanziger in Frankfurt auf der Anklagebank.
Maßnahme gegen Verjährung der Ansprüche
Bereits 2017 hatte der DFB, dem im Zuge der Affäre die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt worden war, Schadensersatzansprüche bei den drei ehemaligen Top-Funktionären hinterlegt. Zwanziger, inzwischen 79 Jahre alt und selbst Jurist, reagierte gelassen auf die Klage des DFB.
Kurioserweise vertritt der Verband im Sommermärchen-Prozess den gleichen Standpunkt wie sein früherer Chef Zwanziger: dass es keine Steuerhinterziehung gegeben habe. Der DFB sichert sich nur für alle Eventualitäten ab. "Generell ist der DFB gehalten, mögliche Schadensersatzansprüche zu sichern. Dabei hat er auch darauf zu achten, dass derartige Ansprüche nicht verjähren", teilte der Verband auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" mit.