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Die Eckpunkte des Koalitionsvertrages von Union und SPD

18. November 2005

Zur Unterzeichnung des Koalitionsvertrags von Union und SPD hat die designierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beide Parteien aufgefordert, die Vereinbarung mit Leben zu füllen. Und das steht, kurzgefasst, drin.

... und das ist das gute StückBild: dpa


Haushalt / Steuern
: Für 2006 wird ein Haushalt vorgelegt, bei dem die Neuverschuldung deutlich über den Investitionen liegt. Dies ist laut Grundgesetz nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erlaubt. Erst von 2007 an soll der Euro-Stabilitätspakt wieder eingehalten werden. Angestrebt wird ein Konsolidierungsvolumen von jährlich 35 Milliarden Euro. Dazu sollen Ausgaben, Zuschüsse und Steuersubventionen gestrichen und Steuern erhöht werden.

Wachstumsimpulse: Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung sollen in vier Jahren Impulse im Gesamtvolumen von 25 Milliarden Euro gegeben werden. Zusätzliches Geld soll für Forschung und Innovation, in Verkehrsinvestitionen, Familienförderung, zur Belebung der Wirtschaft und für haushaltsnahe Dienstleistungen fließen.

Lohnnebenkosten: Sie sollen von mehr als 41 dauerhaft auf unter 40 Prozent gesenkt werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll zum 1. Januar 2007 von 6,5 auf 4,5 Prozent sinken, die Beiträge zur Rentenversicherung steigen dagegen um 0,4 Punkte auf 19,9 Prozent. Der Zuschuss zur Rentenkasse soll nicht mehr steigen. Die Zuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung sollen bis 2008 auf Null gesenkt werden bei weiter stabilen Beiträgen.

Mehrwertsteuer: Der Mehrwertsteuersatz wird 2007 von 16 auf 19 Prozent steigen. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent bleibt, das betrifft vor allem Lebensmittel und den öffentlichen Nahverkehr. Die Versicherungsteuer wird ebenfalls auf 19 Prozent angehoben.

"Reichensteuer": Von 2007 an wird für Einkommen ab 250 000/500 000 Euro (Alleinverdiener/Verheiratete) ein Steuerzuschlag von 3 Punkten verlangt. Gewerbliche Einkünfte bleiben bis 2008 ausgenommen.

Schichtzuschläge: Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt. Die Sozialversicherungsbefreiung der Zuschläge wird auf einen Grundstundenlohn von mehr als 25 Euro begrenzt. Kindergeld soll künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden.

Arbeitsmarkt: Die Probezeit kann bei Neueinstellungen per Arbeitsvertrag auf 24 Monate ausgedehnt werden. Im Gegenzug wird die Möglichkeit gekippt, Arbeitsverhältnisse ohne sachliche Gründe zu befristen. Beim Arbeitslosengeld II werden die Ost-Sätze um 14 Euro auf das West-Niveau von 345 Euro angehoben. Die "Ich-AG" wird bis Mitte 2006 verlängert und mit dem Überbrückungsgeld zum neuen Förderinstrument für Existenzgründer zusammengelegt. Der Ausbildungspakt für Jugendliche wird fortgesetzt.

Rente: Ein "Nachholfaktor" in der Rentenformel wird den Rentnern weitere Nullrunden bescheren. Das Renteneintrittsalter wird vom Jahr 2012 an schrittweise bis 2035 auf 67 Jahre angehoben.

Gesundheit: Eine grundlegende Reform der Krankenkassenfinanzierung wird im Jahr 2006 angegangen. Die Ausgaben sollen schon vorher eingedämmt werden. Die Gewährung von Naturalrabatten an Apotheker durch Pharmafirmen soll ausgeschlossen werden, die Kassenausgaben für Nachahmer-Arzneimittel dadurch um 5 Prozent sinken. Die Preise für Medikamente werden für zwei Jahre eingefroren. Die Ärzte-Vergütung soll reformiert werden.

Familie: Das Erziehungsgeld soll 2007 in ein einkommensabhängiges Elterngeld umgewandelt werden. Eltern, die wegen Kindererziehung vorübergehend im Beruf pausieren, sollen für ein Jahr zwei Drittel ihres letzten Nettoeinkommens erhalten, maximal 1800 Euro im Monat.

Verkehr / Umwelt / Energie: Es bleibt beim von Rot-Grün vereinbarten Atomausstieg. Steinkohlesubventionen sind bis 2008 garantiert. Ökostrom soll weiter gefördert, sein Anteil bis 2020 auf mindestens 20 Prozent steigen. Die Nachrüstung von Kfz mit Partikelfiltern soll aufkommensneutral steuerlich gefördert und ab 2008 neue Kfz ohne den Standard mit Steueraufschlag belegt werden.

Förderalismus: Die Kompetenzen von Bund und Ländern werden entzerrt, die Blockademöglichkeiten des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung eingeschränkt. Dafür überlässt der Bund den Ländern in der Bildungspolitik weitgehend freie Hand.

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