Die EU lässt den Topflappen leben
17. August 2016Der selbstgehäkelte Topflappen darf in Europas Küchen auch in Zukunft benutzt werden. Zu dieser Klarstellung sah sich die Europäische Kommission jetzt genötigt. Hintergrund sind kritische Medienberichte über eine EU-Verordnung zur Neuregelung sogenannter persönlicher Schutzausrüstung, zu der auch Ofen- und Grillhandschuhe zählen.
Tatsächlich sei dazu Anfang 2014 eine Verordnung von der EU-Kommission vorgeschlagen und dann auch vom Europaparlament und dem Ministerrat gebilligt worden, hieß es in Brüssel. Demnach müssen kommerziell vermarktete Back- und Grillhandschuhe für die private Nutzung in der Küche oder auf der Terrasse den gleichen Standard erfüllen wie Profiandschuhe für das Gastrogewerbe.
Der selbstgehäkelte Topflappen von Oma oder vom Weihnachtsbasar sei aber nicht in Gefahr, versicherte die Kommission. "Das sind Dekoartikel, die nicht als persönliche Schutzausrüstung gelten. Nur wenn ein Hersteller sein Produkt mit dem Hinweis vermarktet, es schütze die Hände vor Verbrennungen, dann muss es auch stimmen."
Zugleich weist die Kommission Vorwürfe zurück, sie bevormunde wieder einmal mit exzessivem Regelungswahn die EU-Bürger. Die Neuregelung zur persönlichen Schutzausrüstung sei auf Bitten der meisten Mitgliedstaaten zustande gekommen. Es gebe dafür einen ernsten Hintergrund, nämlich "eine Reihe von schlimmen und auch tödlichen Unfällen bei der Arbeit oder in der Freizeit". An heißen Öfen oder Grills könne man sich eben böse verbrennen, egal ob als Koch in einem Restaurant oder in der Freizeit, so die Kommission.
wl/rb (dpa)