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Politik

Die Flüchtlingsquote vor dem EuGH

10. Mai 2017

Ungarn und die Slowakei wollen die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU vor Gericht kippen. Ein grundsätzlicher Streit um Solidarität und "Diktate". Bernd Riegert berichtet.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Bild: picture-alliance/dpa/H. Galuschka

Die Kläger, der slowakische Premierminister Robert Fico und der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban, sehen in der Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien auf andere EU-Staaten keinen Sinn. Die slowakische Regierung beklagte schon unmittelbar nach dem Beschluss im September 2015 durch die Innenminister der EU, es handele sich um "ein Diktat aus Brüssel". Der ungarische Regierungschef sagte erst vergangene Woche im Europäischen Parlament, die Flüchtlingsverteilung funktioniere auch in EU-Ländern nicht. Sein Land werde auf keinen Fall Menschen aus Italien oder Griechenland aufnehmen, in denen die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber ankommen.

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentierten die Vertreter der Slowakei und Ungarns in der mündlichen Verhandlung vor allem formal. Die Rechtsgrundlage, auf der die Mehrheitsentscheidung der Innenminister gegen die Stimmen Ungarns, der Slowakei, Tschechiens und Rumänien gefallen ist, sei fehlerhaft und "schlampig" formuliert, trugen sie in Luxemburg vor dem EuGH vor. Außerdem seien die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verletzt worden. Beide Kläger bemängelten, dass der Erlass der Innenminister aus dem Jahr 2015 in Wahrheit eine Gesetzgebung darstelle, zu der die nationalen Parlamente nicht gehört worden seien.

Flüchtlinge in Ungar 2015: Angebote zur Umsiedlung lehnt Budapest ab, winkt Flüchtlinge nach Österreich durchBild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Kann die EU ihre Beschlüsse durchsetzen?

Der Beklagte ist in diesem hochpolitischen Fall der Ministerrat der Europäischen Union, also die Vertretung aller 28 Mitgliedsstaaten. Dessen Bevollmächtigter wies vor dem höchsten Europäischen Gericht die Argumente der Kläger zurück. Für das Verfahren seien die richtigen rechtlichen Grundlagen gewählt worden. Angesichts der zugespitzten Lage in der Flüchtlingskrise im Spätsommer 2015 sei außerdem schnelles Handeln erforderlich gewesen.

Damals kamen täglich Tausende Migranten über die Balkanroute über Ungarn nach Österreich und Deutschland. Das Instrument der Mehrheitsentscheidung, das der EU-Vertrag von Lissabon ausdrücklich vorsieht, sei erst angewendet worden, nachdem die Slowakei und Ungarn jede Zusammenarbeit verweigert hätten. Tatsächlich hatte die EU-Kommission auch vorgeschlagen, bis zu 54.000 Flüchtlinge aus dem damals belasteten Ungarn in die restliche EU umzusiedeln. Das hatte die ungarische Regierung aber abgelehnt.

Orban will auf keinen Fall Flüchtlinge aufnehmenBild: picture-alliance/abaca/D. Aydemir

Der ungarische Ministerpräsident Orban wies in der vergangenen Woche noch einmal kategorisch die Aufnahme von Flüchtlingen oder Migranten in seinem Land aus Prinzip zurück. Die demografischen Probleme wolle er durch eine beispiellose Förderung ungarischer Familien lösen, nicht durch Migration, sagte Orban bei einer Pressekonferenz in Brüssel. "Migration ist der Kern unseres ganzen Ärgers mit der EU", so Orban," ob es nun um die Rechte von Nichtregierungsorganisationen, Universitäten oder Demokratie in Ungarn geht." Er verstehe diese Auseinandersetzung mit Europa über Migration gut, weil es um die Vision für eine europäische Gesellschaft in zwanzig oder dreißig Jahren geht.

Schleppende Umsetzung in allen Staaten

Ungarn wäre nach dem Beschluss der EU-Innenminister verpflichtet, 1294 Menschen aufzunehmen. Tatsächlich wurde niemand in Ungarn angesiedelt. Die Slowakei müsste noch weitere 886 Personen aufnehmen. Bislang hat Bratislava 16 Flüchtlinge aus Griechenland aufgenommen. EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos besteht darauf, dass als Zeichen der Solidarität mit den "Frontstaaten" Italien und Griechenland, die Verteilung von Flüchtlingen durchgesetzt wird.

Allerdings stockt auch die Umverteilung in andere EU-Staaten, die nicht vor den EuGH gezogen sind. Die Kommission teilte am 05. Mai mit, dass von maximal vorgesehenen 160.000 Plätzen für Umsiedlung nur 28.713 wirklich von den Mitgliedsstaaten zugesagt wurden. Nur 18.119 Menschen wurden tatsächlich aus Griechenland und Italien auf die übrigen Mitgliedsstaaten verteilt. Die meisten Umsiedler haben Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Portugal aufgenommen. Aber auch Deutschland hat die auferlegte Quote nicht umgesetzt. 23.292 Menschen hätten aufgenommen werden müssen. Tatsächlich waren es 4244.

Juncker: Italien und Griechenland nicht allein lassen

Juncker hat mit Ungarn noch mehrere Rechnungen offenBild: picture-alliance/AP Photo/M. Schreiber

Die EU-Kommission hat inzwischen eingeräumt, dass die Quotenverteilung, die bis zum September 2017 abgeschlossen sein sollte, nicht wirklich funktioniert. Brüssel arbeitet deshalb an neuen Vorschlägen, um Italien und Griechenland zu entlasten. Der Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, kritisierte am Montag, Italien und Griechenland seien in der Flüchtlingskrise zu Beginn "sträflichst alleine gelassen worden". Die beiden Länder könnten ja nichts für ihre geografische Lage an den Flüchtlingsrouten. "Wenn man im inneren Europas manchmal sagt, die Italiener und die Griechen sollen ihr Problem selbst lösen, dann ist das ein Unding. Das ist auch unser Problem. Wir müssen mit anpacken."

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes wird wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres brauchen, um ein Urteil zu fällen. Ungarn werde sich dem Urteil natürlich beugen, kündigte der ungarische Justizminister László Trócsányi in der Tageszeitung "Die Welt" an. Sein Land achte Gemeinschaftsrecht. Ob die ungarische Regierung ihre Ablehnung jeglicher Migration aber aufgeben würde, kann bezweifelt werden. Orban hatte versucht, ein Verbot der Umsiedlung in die ungarische Verfassung zu schreiben. Das war nur aus internen Gründen ausgerechnet am Widerstand der rechtsradikalen und xenophoben Partei "Jobbik" im Parlament gescheitert.

Ungarn hat noch mehr Ärger mit Brüssel

Es gibt aber noch mehr Reibungspunkte mit Brüssel. Die EU-Kommission hat gegen Ungarn ein förmliches Verfahren wegen eines zweifelhaften Hochschulgesetzes eingeleitet. Zudem wird das neue ungarische Asylrecht, das die regelmäßige Internierung aller Asylbewerber in Transitzonen vorsieht, zurzeit von der EU-Kommission auf seine Rechtmäßigkeit untersucht. Neuer Ärger scheint also programmiert. Dann würde allerdings die EU-Kommission als Klägerin in Luxemburg auftreten und Ungarn säße auf der Anklagebank.

Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
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