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Hartz IV-Regelsätze sollen teilweise steigen

30. August 2016

Gute Nachrichten für Bezieher des Arbeitslosengeldes II: Die Regelsätze für Sozialleistungen nach Hartz IV werden zum 1. Januar 2017 erhöht. Das berichtet die "Bild"-Zeitung und verweist auf das Bundesarbeitsministerium.

Stempel mit Aufdruck "Hartz IV" (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/R. Hirschberger

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant nach Informationen der "Bild"-Zeitung zum 1. Januar eine Erhöhung der sogenannten Hartz-IV-Sätze. Wie das Blatt unter Berufung auf den Referentenentwurf für das Gesetz berichtet, soll der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose um fünf Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare um vier Euro auf 368 Euro pro Partner. Kinder zwischen 13 und 18 Jahren sollen in Zukunft 311 statt bisher 306 Euro erhalten.

Am stärksten erhöhen sich demnach die Sätze der Grundsicherungsleistung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Sie sollen im nächsten Jahr 21 Euro mehr pro Monat erhalten, künftig also 291 Euro. Grund sei, dass bei der neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes festgestellt worden sei, dass der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher sei als bisher berechnet. Dagegen bleibt der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren laut "Bild" unverändert bei 237 Euro im Monat.

Die Erhöhung der Regelsätze soll laut Arbeitsministerium allein im kommenden Jahr 470 Millionen Euro mehr kosten als 2016. Bis Ende 2020 beliefen sich die Mehrkosten insgesamt auf knapp zwei Milliarden Euro. Die Hartz-IV-Sätze werden jedes Jahr angepasst, um Preisanstiege und Neuberechnungen des Bedarfs zu berücksichtigen.

"Schritt in richtige Richtung"

Das Deutsche Kinderhilfswerk sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisierte der Verband die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren als völlig indiskutabel und als einen "gesellschaftspolitischen Skandal". "Auch die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft brauchen dringend höhere Regelsätze", erklärte der Präsident des Hilfswerks, Thomas Krüger, in Berlin. Die geplante Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren um 21 Euro sei "seit langem überfällig".

Um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, fordert das Kinderhilfswerk umfassende Reformen der Sozialgesetze. Notwendig sei zudem ein bundesweites Programm zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Ein Referentenentwurf ist eine Arbeitsfassung der Rechtsverordnung, auf deren Basis die weitere Abstimmung in der Regierung erfolgt. Danach muss der Bundesrat diese billigen, was üblicherweise im Herbst erfolgt. Der Bundestag muss nicht darüber abstimmen.

kle/cr (kna, afp, dpa)

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