Menschenrechte im Koffer
21. Dezember 2016Baustellen für die Fußballweltmeisterschaft in Katar, Schiffe internationaler Redereien, Hausangestellte, Erntehelfer in der Landwirtschaft: Ohne Wanderarbeiter würde die globalisierte Wirtschaft zum Erliegen kommen.
Mehr als 150 Millionen Menschen sind laut Internationaler Arbeitsorganisation ILO Arbeitsmigranten. Doch sie haben oft keine Rechte in dem Land, in dem sie arbeiten. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, können sie ihren Lohn nicht einklagen, sie dürfen sich nicht organisieren, haben keinen Zugang zu ärztlichen Leistungen oder Anspruch auf Schadensersatz bei Arbeitsunfällen.
In den Golf-Staaten arbeiten Männer aus Indien, Pakistan, Nepal, Bangladesch oder Sri Lanka. Die meisten von ihnen im sogenannten Kafala-System. Als "Leibeigene auf Zeit" bezeichnen Menschenrechtsorganisationen diese Beschäftigung bei der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ausgeliefert ist. Der Lohn auf den Baustellen ist gut, doch die Arbeitsbedingungen gelten vielfach als sehr schlecht.
Um die Rechte der Arbeitsmigranten zu schützen wurde am 18. Dezember 1990 die "Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen" von der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet. Die Konvention ist mit 93 Bestimmungen die längste Konvention der Vereinten Nationen. Sie trat wegen mangelnder Ratifizierung erst nach zwölfeinhalb Jahren in Kraft.
Insgesamt sind 49 Staaten der Konvention beigetreten – fast alle Heimatländer der globalen Arbeitsnomaden. Bis heute fehlt die Unterschrift der westlichen Industriestaaten, obwohl laut ILO fast die Hälfte der internationalen Wanderarbeiter in Nordamerika und in Westeuropa arbeitet.