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Die Zeit drängt: Deutsche im Ausland und die Bundestagswahl

15. Januar 2025

Wenn am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt wird, könnten auch drei bis vier Millionen Auslandsdeutsche ihre Stimme abgeben. Doch es gibt Hürden.

Blick auf einen Stimmzettel zur Bundestagswahl mit der Überschrift: "Sie haben 2 Stimmen". Darauf liegt ein Kugelschreiber
Zwei Stimmen haben bei der Wahl im Februar auch drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland - wenn sie sich rechtzeitig registrieren lassenBild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/picture alliance

Christian Wagner, Sprecher von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), hat für die Auslandsdeutschen einen guten Rat: Wer sicher gehen will, dass seine Stimme bei der Bundestagwahl am 23. Februar zählt, sollte sich jetzt schon um die Wahlunterlagen bemühen. Denn der Weg, den Wahlzettel mit den Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien rechtzeitig zu bekommen, auszufüllen und schnell genug nach Deutschland zurückzuschicken, ist nicht ganz einfach und vor allem zeitkritisch.

Vorgezogene Neuwahl: eine logistische Herausforderung

Wagner erinnerte in Berlin daran, dass der Termin für die Neuwahl im Februar erst feststand, als Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Mitte Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag verlor und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Wahlen am 27. Dezember 2024 auf den 23. Februar 2025 festlegte.

Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte) löste mit seiner verlorenen Vertrauensfrage im Bundestag die Neuwahlen aus. Die SPD kürte ihn erneut zum KanzlerkandidatenBild: Liesa Johannssen/REUTERS

"Es ist schon bei normalen Bundestagswahlen eine Herausforderung in manchen Ländern aufgrund der kurzen Fristen", sagt Wagner und warnt: "Es kann tatsächlich dazu führen bei einigen Auslandsdeutschen, je nachdem, wo diese Menschen leben, dass die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen." Denn bei regulären Wahlen beginnen die Auslandsbehörden schon Monate vor einer Wahl mit den Vorbereitungen. Jetzt sind es nur wenige Wochen.

Stimmabgabe in der deutschen Botschaft? Leider nicht möglich

Wer als Deutscher im Ausland wohnt und wählen möchte, muss sich in einem der 299 Wahlkreise in Deutschland in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. In der Regel ist das der Bezirk, in dem der oder die Betroffene zuletzt gewohnt hat. Wer etwa von Hamburg nach Paris gezogen ist und dort schon lange wohnt, muss sich also in der Hansestadt in Norddeutschland eintragen lassen.

Andere Staaten handhaben das anders: Als es etwa in der Türkei im Mai 2023 zur Stichwahl um das Präsidentenamt kam, waren auch rund 1,5 Millionen Türken und Türkinnen in Deutschland wahlberechtigt. Sie konnten das an 17 Orten im Land tun, etwa in den Konsulaten.

Die 154 deutschen Botschaften - hier die in Äthiopien - wollen bei der Bundestagswahl mithelfenBild: Solomon Muche/DW

Das geht bei der Bundestagswahl nicht, wie Wagner bedauernd einräumt: "Es ist in Deutschland nicht vorgesehen, dass man einfach in einer Botschaft wählen kann. Das kennen wir einfach in unserem Wahlsystem nicht." Aber immerhin: Seit kurzem ist es möglich, dem Wahlbezirk in Deutschland einfach eine Mail mit der Bitte um Zusendung der Unterlagen zu schicken.

Drei bis vier Millionen Wahlberechtigte - theoretisch

Es gibt nur grobe Schätzungen, von wie vielen Menschen hier die Rede ist. Nicht alle Deutschen irgendwo in der weiten Welt sind auch wahlberechtigt. Christian Wagner sagt: "Es gibt ja keine Meldepflicht im Ausland, so können wir nur schätzen, wie viele Deutsche sich im Ausland aufhalten - und wie viele davon wahlberechtigt sind. Wir gehen insgesamt von drei bis vier Millionen aus." Insgesamt leben noch sehr viel mehr Deutsch im Ausland. Das heißt: Längst nicht alle Auslandsdeutschen haben das Recht, den nächsten Bundestag in Berlin zu wählen.

Wahlberechtigt ist, wer nach seinem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ohne Unterbrechung in Deutschland gelebt hat. Dieser Aufenthalt darf aber nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Mit anderen Worten: Wer seit der Geburt Deutsche oder Deutscher ist und nur ab und zu mal kurz in Deutschland war, ansonsten aber fest im Ausland gelebt hat, ist nicht wahlberechtigt. Das gilt erst recht für Deutsche, die noch nie in der Bundesrepublik waren, auch wenn sie einen Pass haben. Auch solche Menschen gibt es, etwa wenn sie direkt nach der Geburt mit ihren Eltern Deutschland verlassen haben.

2021 nahmen nur 130.000 Auslandsdeutsche ihr Wahlrecht wahr

Eine Ausnahme von diesen komplizieren Regeln gibt es nur für die Auslandsdeutschen, die entweder sehr vertraut sind mit den politischen Verhältnissen in Deutschland oder stark von ihnen betroffen sind. Das muss man nachweisen. Denkbar sind hier etwa Menschen, die in Deutschland arbeiten oder Anteile an deutschen Firmen halten, die wiederum viele Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Das klingt kompliziert und ist es auch.

Wahrscheinlich ist das einer der Gründe, warum etwa bei der letzten Bundestagswahl im Herbst 2021 gerade einmal 130.000 Auslandsdeutsche ihre Stimme abgegeben haben. 130.000 von drei bis vier Millionen Wahlberechtigten. 110.000 davon lebten in den EU-Ländern und anderen europäischen Staaten wie der Türkei oder Großbritannien. 7700 Deutsche aus den USA waren dabei, 5300 aus Asien und ganze 1500 aus allen afrikanischen Staaten, Kanada und Australien zusammen. Dabei spielt sicher auch eine Rolle, dass viele Menschen im Ausland, je länger sie dort sind, das Interesse an der früheren Heimat verlieren.

Der beste Weg: Einen Express-Postzusteller beauftragen

Für die Auslandsdeutschen, die wählen wollen, wird die Zeit knapp. Wagner verspricht, dass die rund 154 Botschaften weltweit und die rund 50 Generalkonsulate helfen: "Wir schauen natürlich, was wir tun können, um zu unterstützen. Bei der Zustellung der Wahlunterlagen ist es tatsächlich so, dass wir den amtlichen Kurierdienst geöffnet haben für Wahlunterlagen."

Christian Wagner, Sprecher von Außenministerin Annalena Baerbock, rät den Wahlberechtigten im Ausland, notfalls auf Expressboten zurück zu greifenBild: dts-Agentur/picture alliance

Mit anderen Worten: Wer will, kann seine ausgefüllten Wahlunterlagen im verschlossenen Wahlumschlag zur Botschaft bringen. Von dort aus organisiert das Auswärtige Amt den Transport nach Berlin oder zur Außenstelle nach Bonn. Und von da aus geht es dann per Post in die Wahlbezirke, wo der Wahlbrief spätestens am 23. Februar um 18 Uhr wirklich vorliegen muss.

Auch das klingt kompliziert, deshalb sagt Wagner: "Manchmal ist ein kommerzieller Express-Postdienstzusteller einfach schneller." Also ist wohl der beste Weg zur Ausübung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche: Schnell in einem Wahlbezirk in Deutschland die Unterlagen bestellen, sie nach Erhalt gleich ausfüllen und sofort per Express zurückschicken.

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