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Dieselgate macht Anwälte reich

11. August 2016

Auch ohne drakonische Strafen werden die Dieselgate-Prozesse teuer für VW: US-Kläger-Anwälte fordern bis zu 332,5 Millionen Dollar an Gebühren. Bei der Reparatur der betroffenen Fahrzeuge will VW nun Gas geben.

VW Skandal Dieselmotor
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Volkswagen will binnen eines Jahres die Reparatur von weltweit rund elf Millionen manipulierten Dieselfahrzeugen abschließen. "Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Großteil in 2016 und den Rest im ersten Halbjahr 2017 bewältigen werden", sagte VW-Marken-Chef Herbert Diess der "WirtschaftsWoche".

Volkswagen hatte zugegeben, eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese erkennt, ob ein Wagen auf dem Prüfstand steht und nur dann hält er auch die Abgas-Grenzwerte ein. Im Verkehr auf der Straße ist der Schadstoffausstoß um ein Vielfaches höher. Für 4,6 Millionen der betroffenen Dieselfahrzeuge wurden bereits technische Lösungen von den Behörden freigegeben.

Schrottpresse ist wohl keine Option

In den USA verhandelt Volkswagen hingegen noch mit den Ämtern. Aber auch hier dürfte der Konzern um eine Verschrottung der rund 600.000 betroffenen Fahrzeuge herumkommen: Die kalifornische Umweltbehörde Carb hatte Ende Juli erklärt, dass sie den VW-Reparaturplan wohl genehmigen wird. "Wir wollen, dass Volkswagen die Autos reparieren und weiterverkaufen kann. Langfristig gesehen glauben wir, dass das effizienter ist", sagte Behördenchefin Mary Nichols.

Von einem Rückzug der Marke VW aus den USA hält der Marken-Chef nichts: "Das wäre aus meiner Sicht ein Fehler." Amerika sei ein Land, "in dem man zwar hart bestraft wird, aber dann auch eine zweite Chance bekommt", sagte Diess der "Wirtschaftswoche".

Warmer Geldregen

Der milliardenschwere US-Vergleich von Volkswagen im Diesel-Skandal füllt die Taschen der Kläger-Anwälte. Sie fordern bis zu 332,5 Millionen Dollar an Gebühren und anderen Rechtskosten, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht. Volkswagen hatte mit einem mehr als 15 Milliarden Dollar teuren Vergleich zahlreiche Sammelklagen von Dieselbesitzern sowie Klagen von Behörden und US-Bundesstaaten beigelegt.

Volkswagen und die Kläger-Anwälte hätten sich bislang nicht auf die Höhe der Gebühren geeinigt, hieß es in dem Dokument. Die Bedingungen des Vergleichs sehen vor, dass der zuständige Bezirksrichter Charles Breyer die Anwaltsgebühren genehmigen muss.

dk/hmf (rtr/afp)

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