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Kriminalität

Diskussion um Bleiberecht für Antisemiten

9. April 2018

Soll Migranten, die antisemitische Gewalttaten begangen haben, das Bleiberecht entzogen werden? Das Innenministerium signalisiert Unterstützung für die Forderung des Zentralrats der Juden. Doch es gibt auch Zweifel.

Deutschland Holocaustgedenktag in Berlin
Teilnehmer einer Demonstration gegen Antisemitismus in BerlinBild: picture-alliance/ZumaPress

"Wer hier leben will, muss sich an unsere Werte halten", forderte Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, in einem Interview am Sonntag. Und Schuster ging noch einen Schritt weiter. Wer nicht bereit sei, die gesellschaftlichen Normen zu akzeptieren, sollte kein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Mit diesem Appell an die Politik rennt Schuster im Bundesinnenministerium offenbar offene Türen ein. "Ich kann den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland nur nachdrücklich unterstützen in seiner Forderung, dass in letzter Konsequenz auch demjenigen das Bleiberecht in Deutschland entzogen werden muss, der sich wegen einer antisemitisch motivierten Gewalttat strafbar macht", sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der Zeitung "Die Welt".

"Wichtiger Appell"

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, wies hingegen darauf hin, dass Schusters Forderung bereits seit dem 1. Januar 2016 Gesetzeslage sei. Die entsprechende gesetzliche Grundlage sei bereits von der letzten Großen Koalition geschaffen worden.

Zurückhaltung herrscht auch bei den Grünen. Schusters Worte seien "ein wichtiger Appell, dem Antisemitismus entschiedener entgegenzutreten", so Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Er lasse sich aber mit härteren Strafen "nicht wirklich erfolgreich bekämpfen". Stattdessen müsse man "an die Gesinnung ran".

djo/bri (afp, kna)

 

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