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Drei Jahre Haft wegen IS-Mitgliedschaft

27. April 2017

Vom Taxiunternehmer zum IS-Techniker in Syrien: Auf diesen Abweg kam der verurteilte Deutsche nach Überzeugung des Gerichts nur, weil er seine Kinder retten wollte. Dennoch wurde eine Gefängnisstrafe verhängt.

Deutschland Mutmaßliches IS-Mitglied vor Gericht in München
Der Angeklagte im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts München (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat das Oberlandesgericht München einen Angehörigen der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) zu drei Jahren Haft verurteilt.

Zugunsten des Mannes werteten die Richter, dass er nur nach Syrien gereist war, um seine drei Kinder nach Deutschland zurückzuholen. Seine Frau war mit den Kindern ohne sein Wissen in die IS-Hochburg Rakka ausgereist. Das war laut Urteil im November 2014. Kurz darauf ließ sich ihr Mann von Schleusern nach Syrien bringen, um seine Kinder wiederzubekommen.

Vom Schreibtisch zu den Waffen

In Rakka habe sich der frühere Taxiunternehmer dem IS angeschlossen. Zunächst habe er im Verwaltungsapparat der Terrororganisation gearbeitet. Dann sei er aber an Schusswaffen ausgebildet worden. Ab Mai 2015 habe er selbst Waffen gebaut - Zündauslösevorrichtungen für Sprengfallen. Im Oktober 2015 sei er mit seinen Kindern nach Deutschland zurückgekehrt.

Neben dem Motiv seiner Ausreise wertete das Gericht das umfassende Geständnis des Mannes als strafmindernd. Auch der Umstand, dass er keine Vorstrafen hatte, wurde dem Deutschen mit libanesischen Wurzeln positiv angerechnet.

Straferschwerend wirkte sich allerdings seine Tätigkeit als IS-Techniker aus: Deshalb wurde er auch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt.

jj/uh (dpa, afp)

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