Dritte Startbahn darf gebaut werden
19. Februar 2014
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Weg für den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen frei gemacht. Alle insgesamt 16 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die umstrittene Erweiterung von Deutschlands zweitgrößtem Flughafen wies das Münchner Gericht am Mittwoch zurück. Eine Revision dagegen ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu.
Grundlage der Entscheidung waren eine Reihe von Gutachten und fünf Ortstermine im Umfeld des Flughafens und bei den Klägern. Die Flughafengegner - darunter Anwohnergemeinden und Umweltschützer - können nun nur mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Nichtzulassung der Revision vorgehen. Der Verwaltungsgerichtshof traf sein Urteil nach 41 Sitzungstagen.
Die Pläne ruhen ohnehin
Ob der Flughafen erweitert wird, ist politisch allerdings auch nach dem Gerichtsentscheid noch offen. Die Münchner hatten sich 2012 in einem Bürgerentscheid gegen die Erweiterung ausgesprochen und die Stadtverantwortlichen dazu verpflichtet, im Verwaltungsrat gegen den Ausbau zu stimmen. Seitdem ruhen politisch die weiteren Vorbereitungen.
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte Ende vergangenen Jahres allerdings eine bayernweite Volksbefragung ins Gespräch gebracht, da der Flughafen für die Entwicklung ganz Bayerns und nicht nur Münchens entscheidend sei. Die CSU ist für den Ausbau, obwohl das Flugaufkommen seit einiger Zeit rückläufig ist.
Die Oppositionsfraktionen im Landtag - SPD, Grüne und Freie Wähler - bekräftigten hingegen am Mittwoch ihre Ablehnung des Ausbaus. Die Opposition verweist vor allem darauf, dass sich die von den Flughafenbetreibern als Grundlage für die Ausbaupläne veröffentlichten Prognosen zur Entwicklung des Airports nicht bewahrheitet hätten. Durch die Erweiterung sollen 120 statt rund 90 Starts und Landungen pro Stunde abgewickelt werden können.
wen/sti (rtr,dpa,afp)