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Politik

Drittstaatenregelung: Was steckt dahinter?

Nastassja Shtrauchler
17. Juli 2019

Die Trump-Regierung verschärft ihren Ton: Wer durch einen sicheren Drittstaat in die USA gelangt, soll nach einer neuen Verfügung dort fortan kein Asyl mehr beantragen können. Das Land folgt damit dem Vorgehen in der EU.

Mexiko Migranten an der Grenze zu den USA
Bild: picture-alliance/AP Photo/C. Chavez

Die Verschärfung des Asylrechts wird ganz nach dem Geschmack von US-Präsident Donald Trump sein. Er hatte ein hartes Vorgehen gegen illegale Einwanderer zu einem Schwerpunkt seiner Politik gemacht. So soll mit der neuen Regelung die Anzahl der Asylbewerber aus Mittelamerika reduziert werden. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen demnach Menschen, die durch einen Drittstaat in die USA gelangt sind, kein Asyl mehr an der südlichen US-Grenze beantragen. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge Filippo Grandi äußerte tiefe Besorgnis darüber. Das neue Grenzregime von Donald Trump verletze internationale Verpflichtungen der Vereinigten Staaten.

Laut "New York Times" müsste beispielsweise ein Honduraner nun zuerst einen Asylantrag in Mexiko stellen und auf dessen Ausgang warten. Werde der Antrag abgelehnt, könne er anschließend um Asyl in den USA ersuchen. Ohne ein entsprechendes Dokument würde er vom US-Heimatschutzministerium direkt abgewiesen und zurückgeschickt. Das bedingungslose Recht, einen Asylantrag in den USA stellen zu dürfen, wäre damit Makulatur. 

Der mexikanische Außenminister Marcelo Ebrard kritisiert die jüngste Einschränkung des Asylrechts durch die US-RegierungBild: picture-alliance/AP Photo/C. Palma

Die neue US-Regelung lehnt sich unter anderem an das gleichnamige europäische Abkommen über sichere Drittstaaten an.

Was besagt die sichere Drittstaatenregelung der EU?

Nach dieser sind Asylsuchende dazu verpflichtet, dort ihren Asylantrag zu stellen, wo sie in die EU eingereist sind. Hat ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, kann ihm die Einreise in ein weiteres Land bereits an der Grenze verweigert werden. Nach dem Asylverfahrensgesetz in Deutschland kann sich jemand, der aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen.  

"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die EU-Mitgliedsstaaten sowie weitere europäische Länder, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist.

Anders als im Fall von EU-Mitgliedsstaaten sind Transitländer wie Mexiko und Guatemala aber in keinem Staatenverband mit den USA. Außerdem sagen Kritiker der neuen Regelung, dass es in diesen Ländern immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen komme und diese nicht als "sicher" eingestuft werden könnten. 

Was ist ein sicheres Herkunftsland? 

In Abgrenzung zum "sicheren Drittstaat" geht es hierbei um das Land, aus dem ein Asylbewerber tatsächlich stammt. Gibt es in diesem Staat ein demokratisches System, müssen Menschen dort nicht mit Verfolgung, Folter oder Androhung von Gewalt rechnen, und herrscht kein bewaffneter Konflikt, erachten das internationale Recht (die Genfer Konvention) und das EU-Recht (EU-Asylverfahrensrichtlinie) ein Land als sicheres Herkunftsland. In der Folge bedeutet das, dass Menschen, die aus solchen Ländern kommen und Asyl in einem EU-Land beantragen, nur sehr geringe Chancen auf Bewilligung haben. Es gibt allerdings innerhalb der Europäischen Union keine gemeinsame Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer. Das obliegt den Nationalstaaten. In Deutschland gelten aktuell Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien und die Mitgliedsstaaten der EU als sichere Herkunftsländer

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