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Heikles Duell: Verfassungsschutz vs. AfD

Kay-Alexander Scholz
7. März 2022

In einigen Bundesländern wird die Alternative für Deutschland schon länger vom Geheimdienst beobachtet. Gegen eine bundesweite Überwachung hat sich die Partei bislang erfolgreich gewehrt. Das könnte sich bald ändern.

Kombobild | Logo des BfV und der AfD

Dieses Mal geht es für die AfD ums Ganze. Wenn das Verwaltungsgericht Köln am 8. und 9. März 2022 abschließend über vier Klagen der Alternative für Deutschland (AfD) verhandelt, steht die gesamte Partei im Fokus. Die entscheidende Frage lautet: Darf auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Rechtspopulisten öffentlich als "Verdachtsfall" oder "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einordnen? Bislang ist das nur in einigen Bundesländern der Fall.

Sollte es deutschlandweit dazu kommen, hätte der zentrale Inlandsgeheimdienst freie Hand, die AfD überall mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln unter die Lupe zu nehmen: Telefonate abhören, Mails mitlesen – solche Dinge. So lange die Bundespartei offiziell lediglich als "Prüffall" gilt, dürfen nur allgemein zugängliche Quellen ausgewertet werden: alles, was Politiker und Mitglieder dieser Partei öffentlich sagen und schreiben – im Parlament, auf Parteitagen und Demonstrationen oder in sozialen Medien wie Twitter und Facebook.

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Im Osten ist die AfD längst Verdachtsfall

In manchen der 16 Bundesländer wird die AfD schon intensiver beobachtet. Denn aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik hat jedes Bundesland einen eigenverantwortlichen Verfassungsschutz. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind fest davon überzeugt, dass die AfD eine große Gefahr für die Demokratie darstellt. Deshalb wurde sie dort bereits 2020 als Verdachtsfall eingestuft. In Thüringen erfolgte 2021 sogar die Hochstufung zum "erwiesen extremistischen Beobachtungsobjekt".

Alle vier Bundesländer liegen im Osten Deutschlands, wo die AfD im Schnitt etwa ein Viertel der Wähler erreicht. In Berlin ist die Partei zwar weniger erfolgreich, aber auch in der deutschen Hauptstadt gilt sie inzwischen als Verdachtsfall. Allerdings nur inoffiziell und auf der Basis von Medienberichten. Eine Bestätigung der Beobachtung gibt es nicht. Das gilt auch für Sachsen.

Der Nachwuchs "Junge Alternative" gilt als besonders radikal  

Dass die AfD früher oder später vom zuständigen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in ganz Deutschland zum Beobachtungsobjekt werden könnte, deutete sich bereits 2019 an. Damals erklärte das BfV zwei einflussreiche Strömungen der Partei zu Verdachtsfällen: die Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) und den inzwischen formal aufgelösten völkisch-nationalistisch ausgerichteten "Flügel".

Werbematerial des AfD-Nachwuchses, das graphisch und sprachlich ("Heimatvolk") an die NS-Zeit erinnert (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Aber auch mit Blick auf die Bundespartei sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang seinerzeit, es gebe bereits "erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik". Deshalb wurde die AfD deutschlandweit zum "Prüffall" erklärt. Gegen diese öffentlich verkündete Einstufung wehrte sich die AfD erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln.  

AfD kritisiert "politische Instrumentalisierung"  

Der Bezeichnung "Prüffall" komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, lautete die Begründung. Ein solcher Eingriff in die Rechte der AfD sei "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig". Jörg Meuthen, 2019 einer von zwei Parteivorsitzenden und inzwischen unter Protest aus der AfD ausgetreten, frohlockte damals: Die "politische Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD sei gescheitert.

 

Die Entscheidung des Kölner Gerichts ändert jedoch nichts daran, dass der Verfassungsschutz die AfD seit 2019 als Prüffall behandelt und untersucht. Nur öffentlich kommunizieren darf er das nicht.

Wenige Monate vor der Prüffall-Entscheidung hatte der Wirtschaftswissenschaftler Meuthen ein Gutachten präsentiert, in dem dargelegt wurde, warum der Verfassungsschutz die Finger von der AfD lassen solle. Jede Form der Beobachtung wäre "komplett absurd". Wahrscheinlich ahnte Meuthen aber schon, dass die sich weiter radikalisierenden Rechtspopulisten trotzdem immer mehr ins Visier des Verfassungsschutzes geraten könnten.   

2020 wird der "Flügel" zum Beobachtungsfall hochgestuft 

Er verwies auf die Auflösung des besonders rechtslastigen Landesverbandes der Jungen Alternative im Bundesland Niedersachsen und den Beschluss, auf keinen Fall mit der völkisch orientierten Identitären Bewegung zu kooperieren. Der Verfassungsschutz zeigte sich davon allerdings unbeeindruckt und sammelte fleißig weiter Material über die AfD.

Thomas Haldenwang, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hält Björn Höcke und Andreas Kalbitz für "geistige Brandstifter" Bild: Getty Images/AFP/H. Hanschke

Im März 2020 holte das BfV zum nächsten Schlag aus: Der völkische "Flügel" wurde offiziell vom Verdachts- zum Beobachtungsfall hochgestuft – mehr geht nicht. "Wenn sich die Spielarten des Extremismus erweitern, dann erweitern auch wir unseren Beobachtungsradius", begründete BfV-Präsident Thomas Haldenwang seine Entscheidung.

"Höcke und Kalbitz sind Rechtsextremisten" 

Der Flügel sei eine "erwiesen extremistische Bestrebung". Ihre Frontmänner Björn Höcke und den inzwischen aus der AfD ausgeschlossenen Andreas Kalbitz bezeichnete Haldenwang als "Rechtsextremisten" und "geistige Brandstifter". Als er das sagte, lag das rassistische Attentat im hessischen Hanau im Februar 2020 einen Monat zurück. Vier Monate zuvor, im Oktober 2019, hatte ein Antisemit beim Versuch, in der Synagoge von Halle in Sachsen-Anhalt ein Massaker zu verüben, auf der Flucht zwei Menschen erschossen.

Interview mit Andreas Kalbitz, AfD Brandenburg

05:54

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Im November 2020 geriet die Partei weiter unter Druck, als einige ihrer Abgeordneten Störer in den Bundestag einschleusten, die Parlamentarier anderer Fraktionen bedrängten und dabei filmten. Zur gleichen Zeit beteiligten sich AfD-Politiker an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Die Versammlung wurde von der Polizei aufgelöst, dabei kamen auch Wasserwerfer zum Einsatz.

Letzte Instanz wäre das Bundesverfassungsgericht

Diese Ereignisse hat natürlich auch der Verfassungsschutz aufmerksam registriert. Wenig später spekulierten einige Medien, die gesamte AfD werde schon bald zum Verdachtsfall erklärt. Passiert ist seitdem allerdings nichts. Stattdessen befindet sich das Duell zwischen der Zentrale des deutschen Inlandsgeheimdienstes und den Rechtspopulisten in der nächsten juristischen Runde. 

Die AfD beantragte beim Verwaltungsgericht Köln, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Zur Begründung berief sie sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Das BfV hat dem Gericht zugesagt, bis zum Abschluss des Verfahrens die Füße still zu halten.

Seitdem hat Verfassungsschutz-Chef Haldenwang dazu geschwiegen. Sollte die jetzt bevorstehende Entscheidung zu Ungunsten der AfD ausfallen, will sie notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das sagte der nach Meuthens Austritt nunmehr alleinige Partei-Vorsitzende Tino Chrupalla schon im Dezember 2020.

Dieser Text wurde aktualisiert.

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