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Gao Yu: DW fordert Aufhebung des Urteils

23. November 2015

Drei Mal wurde in China der Berufungsprozess gegen die Journalistin und ehemalige DW-Mitarbeiterin Gao Yu verschoben. Nun hat er endlich begonnen. DW-Intendant Limbourg fordert ihre Freilassung.

Die chinesche Journalistin Gao Yu (Archivfoto: AFP)
Bild: MIKE CLARKE/AFP/Getty Images

Mit Blick auf den Gerichtstermin kritisierte der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg, abermals den Umgang der chinesischen Justiz mit der 71-jährigen Journalistin. „Ich hoffe sehr, dass das Gericht Gao Yu bald aus der Haft entlässt und die chinesische Führung endlich einsieht, dass diese harte Gefängnisstrafe eine Schande ist“, sagte Limbourg. Die DW steht in Kontakt mit dem Anwalt Gao Yus, Shang Baojun. Im Interview geht der Verteidiger davon aus, dass im Berufungsverfahren gegen seine Mandantin am Donnerstag (26.11.) ein Urteil gesprochen wird.

Die Journalistin wurde im April 2014 verhaftet und ein Jahr später zu sieben Jahren Haft verurteilt. Unter Druck hatte sie gestanden, "Staatsgeheimnisse" an eine ausländische Webseite gegeben zu haben. Dabei handelte es sich offenbar um ein Parteidokument, in dem zum Kampf gegen westliche Ideen aufgerufen wurde. Später widerrief die 71-Jährige ihre Aussage.

Seit Jahren Herzprobleme

Der Gesundheitszustand der Chinesin hat sich im Gefängnis verschlechtert. Sie leidet seit Jahren unter Herzproblemen. Mitte Oktober hatte Gaos Rechtsanwalt Shang Baojun nach dem Treffen mit Gao berichtet, die Häufigkeit der Herzanfälle habe zugenommen. Zwar habe sie Medikamente bekommen, jedoch wirkten diese nicht gut. Im Justizvollzug habe man ihr darauf hin sieben Tage lang Infusionen gegeben. Nach seinen Angaben hatte Gao im September einen weiteren Bluttest gemacht - allerdings ohne Auffälligkeiten. Sie wünsche sich daher, dass weitere Untersuchungen durchgeführt werden.

Gao Yu gehört zu den renommiertesten Journalisten Chinas und wurde mehrfach international ausgezeichnet. Seit ihrer Inhaftierung fordert die DW ein rechtsstaatliches Verfahren für sie und darüber hinaus Meinungsfreiheit für andere regimekritische Journalisten und Blogger in China. Limbourg hatte die Vorführung Gao Yus im chinesischen Staatsfernsehen nach ihrem Geständnis als „menschenunwürdig“ bezeichnet.

Anwalt erinnert an Frist

Ein weiterer Rechtsanwalt Gaos, Mo Shaoping, appellierte im Oktober an die Behörden, Gao aus humanitären Gründen in die Freiheit zu entlassen, da sie älter als 70 Jahre alt sei und schwerwiegende gesundheitliche Probleme habe. "Die Angeklagte sollte auf Kaution freigelassen werden, wenn das Gericht nicht binnen der gesetzlichen Frist zu einem rechtskräftigen Urteil kommt", sagte Mo.

Im August forderten mehrere Menschenrechtsgruppen den chinesischen Präsidenten Xi Jinping zur Freilassung der inhaftierten Journalistin auf. Zur Begründung verwiesen sie auf die Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes.

kle/uh (DW, dpa)

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