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EGMR fordert "sofortige Freilassung" Osman Kavalas

25. August 2026

Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof fordert die Freilassung des Kulturförderers Osman Kavalas und prangert strukturelle Probleme des türkischen Justizsystems an.

Belgien Brüssel 2014 | Osman Kavala bei Pressekonferenz im Europäischen Parlament
Osman Kavala, hier bei einer Pressekonferenz im Europäischen Parlament im Jahr 2014 (Archivbild)Bild: Wiktor Dabkowski/ZUMA/IMAGO

Die Türkei muss den Kulturförderer und Geschäftsmann Osman Kavala "sofort freilassen und die Folgen seiner Verurteilung beheben", urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg am Dienstag.

Aufgrund der Verletzung mehrerer Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren, wurde die Türkei auch zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 70.000 Euro an Kavala sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten von mehr als 43.000 Euro verurteilt. 

Kavalas Fall beschäftigt Gerichtshof seit längerem

Bereits im Dezember 2019 ordnete der EGMR die Freilassung Osman Kavalas an, damals aus der Untersuchungshaft. Kavala wurde von den türkischen Behörden verdächtigt, im Zusammenhang mit den Gezi-Park-Protesten 2013 und dem Putschversuch 2016 die Regierung gewaltsam stürzen zu wollen und deshalb im Oktober 2017 festgenommen. Seitdem wird er ununterbrochen festgehalten. 

Die Gezi-Proteste entzündeten sich im Sommer 2013 an der Bebauung des Gezi-Parks im Istanbuler Zentrum und entwickelten sich zu landesweiten regierungskritischen Demonstrationen, die brutal niedergeschlagen wurden.

In ihrem ersten Urteil im vom Dezember 2019 stellten die Straßburger Richter- und Richterinnen fest, dass die Behörden diesen Verdacht nicht glaubhaft erhärten konnten. Sie betonten, dass die Kavala zur Last gelegten Taten keine kriminelle Natur hätten und weitestgehend durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gedeckt seien.

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Die Durchführung des ersten Urteils, also die geforderte Freilassung,  sollte durch den Europarat überwacht werden. Der Europarat ist eine Institution mit Sitz in Straßburg und gehört nicht zur EU. Ihm gehören 46 Staaten an und er wacht insbesondere über die Einhaltung der Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. In einem weiteren Urteil vom 11. Juli 2022stellte der erneut befasste Gerichtshof fest, dass sein erstes Urteil nicht umgesetzt wurde und verurteilte die Türkei zu einer Strafzahlung in Höhe von 7.500 Euro. 

In der Zwischenzeit wurde Kavala in der Türkei wegen des angeblich versuchten Regierungsumsturzes im Rahmen der Gezi-Proteste zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Die erneute Beschwerde Kavalas beim EGMR bezieht sich auf die Zeit nach 2019.

Deutliches Urteil gegen Verurteilung Kavalas 

In dem jüngsten EGMR-Urteil geht es erstmals auch um die tatsächliche Verurteilung Kavalas durch die türkischen Gerichte. Der Gerichtshof sieht mehrere europäische Grundrechtsgarantien verletzt, wie etwa das Recht auf ein faires Verfahren. Insbesondere kritisieren die Straßburger Richter die willkürliche Anwendung strafrechtlicher Vorschriften sowie eine unvorhersehbare Gesetzesanwendung durch die türkischen Behörden. Nach Maßgabe der Menschenrechtskonvention sei die strafrechtliche Verurteilung Kavalas null und nichtig, so der Gerichtshof.

Der Gerichtshof stellt fest, dass sowohl die Anklage und die Untersuchungshaft als auch die spätere Verurteilung durch den Zweck geleitet gewesen seien, Kavala für seine Rolle bei den Gezi-Protesten zu bestrafen und ihn zum Schweigen zu bringen. Für Aisling Reidy, Menschenrechtsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch, handelt es sich um eine sehr deutliche Ansage an die Türkei, die keinen Raum für Falschinterpretationen zulasse. 

Gerichtshof moniert "strukturelle Mängel" der türkischen Justiz

Das Urteil beschränkt sich nicht nur auf Osman Kavala. Vielmehr betont der Gerichtshof, dass dessen Fall für ein systemisches Problem stehe: Er sei Teil eines breiteren Kontextes, bei denen politische Oppositionelle, Menschenrechtler und Journalisten auf der Basis besonders großzügig ausgelegter Straftatbestände verfolgt und festgenommen würden.

Der Straßburger Gerichtshof fordert die Türkei in seinem Urteil dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um systemische Mängel innerhalb der türkischen Justiz zu unterbinden und vergleichbare Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

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Diese deutliche Benennung der Probleme im türkischen Justizsystem könnte ein "Wendepunkt" sein, sagt Menschenrechtsexpertin Reidy gegenüber der DW, wobei viel auch darauf ankomme, wie die anderen Europarats-Staaten, insbesondere die EU-Staaten und das Vereinigte Königreich, auf das Urteil reagieren und welchen diplomatischen Druck sie auf die Türkei aufbauen.

Wie wird die Türkei reagieren?

Bislang hat die Türkei nicht offiziell auf das Urteil reagiert. Eine Anfrage der DW blieb vorerst unbeantwortet. Die türkische Regierung hatte laut der Nachrichtenagentur AP in der Vergangenheit darauf gepocht, dass das Justizsystem unabhängig und unparteiisch sei und vorherige Urteile zurückgewiesen. Menschenrechtsexpertin Aisling Reidy hofft, dass das Urteil schnell zu einer Freilassung Kavalas führt. Es sei jedoch sehr schwierig, Ankaras Reaktion vorherzusehen. Auch hier könnte diplomatischer Druck durch andere Staaten das Verhalten der Türkei beeinflussen. 

Mit Stichtag 30.06.2026 waren 22.600 weitere Beschwerden aus der Türkei beim EGMR anhängig. EGMR-Urteile sind grundsätzlich rechtlich bindend. Die Umsetzung des Kavala-Urteils wird durch den Europarat eng überwacht werden. Eine Nichtbefolgung kann zu einem erneuten Verletzungsverfahren, zur Aussetzung von Stimmrechten und in letzter Konsequenz zum Ausschluss eines Landes aus der Institution führen. 

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