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Politik

Ehebruch ist in Indien nicht mehr strafbar

27. September 2018

Rund 160 Jahre galt das Gesetz aus Kolonialzeit. Dem Mann drohten mehrere Jahre Haft, wenn er mit einer verheirateten Frau - ohne Einverständnis des Gatten - Sex hatte. Das sei verfassungswidrig, urteilten die Richter.

Indische Braut steckt Ehering auf den Finger ihres Bräutigams
"Es ist Zeit zu sagen, dass der Ehemann nicht der Herr ist", schrieb der Chefrichter in dem Urteil (Archivbild) Bild: picture-alliance

Das Oberste Gericht Indiens hob ein 158 Jahre altes Gesetz aus britischen Kolonialzeiten auf, wie indische Medien berichteten. Juristisch verfolgt wurden demnach nur Männer, die mit einer verheirateten Frau Sex hatten - ohne Zustimmung ihres Ehemanns.

Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Gleichheit von Mann und Frau. "Das Ehebruchgesetz ist willkürlich und eine Beleidigung der Würde von Frauen", zitierten indische Medien aus dem Urteil. Ein 41-jähriger Geschäftsmann aus Südindien hatte sich in einer Petition an das Oberste Gericht gewandt und eine Änderung des Paragrafen verlangt, weil dieser gegen die Grundrechte der Bürger verstoße. 

Frauen sind keine Ware

Nach dem bisherigen Strafrechtsparagrafen 497 drohten einem Mann bis zu fünf Jahre Haft. Frauen konnten im Fall eines Betrugs nicht gegen ihre untreuen und fremdgehenden Ehemänner klagen. Der Vorsitzende Richter, Dipak Misra, begründete die Entscheidung damit, dass die Kriminalisierung von Ehebruch vollkommen und offenkundig unbegründet und verfassungswidrig sei. Das Gesetz sei ein Relikt der Vergangenheit und sexistisch, weil es verschiedene Standards in der moralischen Bewertung von Mann und Frau setze. "Es ist Zeit zu sagen, dass der Ehemann nicht der Herr ist", schrieb der kurz vor der Pensionierung stehende Chefrichter Misra in dem Urteil. Dieses "archaische Gesetz", so die Richter, habe Frauen zu einer "Ware" degradiert, über die der Ehemann frei habe verfügen könne.

Schwules Leben in Indien

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Die Abschaffung des Gesetzes ist die zweite historische Entscheidung des Obersten Gerichts in Fragen der Sexualmoral innerhalb von 20 Tagen. Anfang September hatte das Gericht mit der Abschaffung des Paragrafen 377 aus dem Jahr 1862 Homosexualität entkriminalisiert. Auch dieses Gesetze stammte noch aus der britischen Kolonialzeit.

Gesellschaftlicher Umbruch?

Bereits im August 2017 hat das Oberste Gericht Indiens das islamische Scheidungsrecht für illegal erklärt. Die Auflösung einer Ehe durch das dreifache Aussprechen der Scheidungsformel "Talaq" durch den Mann stelle einen Verstoß gegen die verfassungsmäßigen Rechte von Frauen dar, hieß es damals im Urteil.

Indiens Regierung hatte sich für eine Beibehaltung des Ehebruchs-Paragrafen ausgesprochen, weil es die Ehe als Institution schütze. Die Richter ließen sich jedoch nicht von dieser Ansicht überzeugen. Ehebruch könne weiterhin im Zivilrecht als Scheidungsgrund gelten, sei aber keine Straftat, erklärten sie.

sam/se (afp, dpa, epd)

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