"Ein Staat des serbischen Volkes und der dort lebenden Bürger"
7. Juni 2004Belgrad, den 4.6.2004, BETA, serb.
Die Regierung Serbiens hat heute einen Verfassungsentwurf verabschiedet und ihn im Parlament eingereicht, hat Ministerpräsident Vojislav Kostunica erklärt. Die Regierung beabsichtige damit, das Parlament zur Arbeit an der neuen Verfassung zu ermuntern und die Bedeutung einer neuen Verfassung zu unterstreichen, sagte Kostunica auf einer Pressekonferenz. Die Regierung habe einen Entwurf und keinen Vorschlag ausgearbeitet, um damit zu demonstrieren, dass das Parlament über der Regierung steht.
Der Verfassungsentwurf sieht vor, dass Serbien ein Staat des serbischen Volkes und der dort lebenden Bürger ist. Provinzen und lokale Selbstverwaltung sind fester Bestandteil der territorialen Gliederung. Das Parlament besteht aus einer Kammer und 250 nach dem Proporz-Modell mit einer Wahleinheit gewählten Abgeordneten. Der Präsident wird direkt gewählt und erhält ein Fünf-Jahres-Mandat. Die Auslieferung serbischer Staatsbürger "ist lediglich zugelassen, wenn dies die internationalen Verpflichtungen Serbiens fordern". Serbien ist laut Entwurf, der auf die Webseite der Regierung (www.srbija.sr.gov.yu) nachzulesen ist, "in allem souverän, was es nicht auf die Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro übertragen hat".
In der Verfassung sind die Bürger als Träger der Souveränität definiert. Höchster Wert der Verfassung ist der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutiv und Judikative. Laut Verfassung sind Interessenkonflikte untersagt. Garantiert ist die Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung der Bürger, allerdings dürfen die Parteien weder direkt die Regierungsgewalt ausüben noch die Regierungsgewalt sich unterwerfen.
Als Amtssprache gilt die serbische Sprache in kyrillischer Schrift. Nationale Minderheiten haben jedoch im Einvernehmen mit einem entsprechenden organischen Gesetz das Recht, ihre Sprache und Schrift als Amtssprache zu benutzen. Serbien ist eine weltlicher Staat, die Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt. Ferner darf keine Religion als Staatsreligion eingesetzt oder als Pflicht betrachtet werden. Der Verfassung zufolge gilt die Provinz-Autonomie und die lokale Selbstverwaltung als "Bürgerrecht". Im Verfassungsentwurf ist ebenfalls festgeschrieben, dass es in Serbien keine Todesstrafe gibt und das Klonen von Menschen verboten ist. Ferner sind zusätzliche Rechte für Inhaftierte, die Haftdauer, die Rechte des Beschuldigten, das Recht auf eine faire Verhandlung und Rechtssicherheit nach Strafrecht definiert. Ein ganzer Abschnitt ist den Rechten der Angehörigen nationaler Minderheiten gewidmet, worin ihnen zusätzliche, individuelle und kollektive Rechte garantiert werden.
In dem Abschnitt, der das Wirtschaftssystem behandelt, heißt es, dass Ausländer Eigentum unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erwerben dürfen und Grundstücke erben oder erwerben dürfen, um einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen, Gegenseitigkeit vorausgesetzt. Das Eigentum der autonomen Provinzen und der lokalen Selbstverwaltung wird über ein organisches Gesetz geregelt.
Richter werden bei der ersten Berufung für fünf Jahre gewählt und danach auf unbestimmte Zeit. Wie bislang werden sie auch nach dem Entwurf vom Parlament gewählt und vom Hohen Justizrat vorgeschlagen. Der Präsident schlägt den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes vor. Die Staatsanwälte werden ebenfalls vom Parlament auf Vorschlag des Hohen Justizrates gewählt, und den Kandidaten für den Generalstaatsanwalt schlägt der serbische Präsident vor. Nach der neuen Verfassung gibt es auch die Institution des Ombudsmannes, der die Arbeit der Staatsverwaltung beobachten soll. Er wird vom Parlament auf Vorschlag des Präsidenten auf sechs Jahre gewählt. (md)