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Entschädigung für Kundus-Opfer

7. Dezember 2009

Bis zu 142 Menschen starben bei dem Luftangriff in Nordafghanistan, den ein deutscher Oberst angeordnet hatte. Nun will die Bundesregierung die Angehörigen der zivilen Opfer entschädigen.

Deutscher Soldat in Kundus (Foto: ap)
In einer Nebenstraße unmittelbar nach dem Luftangriff in KundusBild: AP

Wie genau diese Entschädigung aussehen wird, verhandele das Ministerium momentan mit einem Anwalt der Angehörigen. Man habe sich am Montagmorgen an den Anwalt Karim Popal in Bremen gewandt, teilte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Christian Dienst, am Montag (07.12.2009) in Berlin mit.

Der deutsch-afghanische Rechtsanwalt Popal hat nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September 2009, bei dem bis zu 142 Menschen getötet und verletzt wurden. Unter den Opfern befanden sich auch Zivilisten. Ein deutscher Oberst hatte US-Kampfjets zur Bombardierung zweier Tanklastwagen im nordafghanischen Kundus angefordert, die von Taliban entführt worden waren.

Außergerichtliche Einigung angestrebt

Dienst sagte, es werde nun geprüft, ob es im Sinne der Angehörigen eine außergerichtliche Lösung geben könne, um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden. Dazu gehöre die Frage, wer anspruchsberechtigt sei. "Fakt ist, es wird eine Lösung geben", so Dienst.

Rechtsanwalt Popal hatte zuvor erklärt, er hoffe auf eine solche Einigung. Scheitere dies, wolle er auf Schadenersatz wegen fehlerhaften und grob fahrlässigen Verhaltens der Bundeswehr klagen. Am Sonntag hatte die ARD gemeldet, die Angehörigen der Opfer drohten mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Eine Entschuldigung der deutschen Regierung helfe nicht, sagte ein Angehöriger. Sie hätten viele ihre Väter, Söhne, Brüder und Neffen bei dem Angriff vor rund drei Monaten verloren.

Autorin: Naima El Moussaoui (dpa/ap)

Redaktion: Oliver Samson

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