Gurlitt-Raubkunst geht an Erben zurück
12. Mai 2015Mehr als drei Wochen dauerte die letzte juristische Zitterpartie, jetzt können die beiden wertvollen Gemälde "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann und das Portrait "Sitzende Frau" von Henri Matisse den Erben der jüdischen Vorbesitzer offiziell übergeben werden. Damit findet ein monatelanger juristischer Vorgang ein positives Ende.
Nachlasspfleger Stephan Brock hatte bereits im März die Herausgabe der beiden Raubkunstgemälde, die 2013 in der Kunstsammung des Kunsthändler-Sohns Cornelius Gurlitt entdeckt wurden, an die Erben der früheren jüdischen Eigentümer beantragt. "Wenn ich die Genehmigung des Amtsgerichts habe, geht es ganz schnell", sagte er damals (26.03.2015) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die läge jetzt schriftlich vor. Die zuständige Rechtspflegerin für den Fall Gurlitt hat den Vorgang genehmigt, teilte das Amtsgericht München am Dienstag (12.05.2015) mit.
In den USA wartet der frühere New Yorker Anwalt David Toren (Artikelbild) seit vielen Jahren darauf, das Bild aus seinem Familienbesitz wieder in die Hand zu bekommen. Es gehörte einst seinem Großonkel David Friedmann, der 1942 von den Nazis ermordet wurde. Auch seine Eltern verlor Toren im Holocaust, er selbst konnte als Jugendlicher nach Schweden fliehen und später in die USA emigrieren. Inzwischen ist der 89-Jährige blind. Bei sich zu Hause hat er ein Holzrelief des verloren geglaubten Gemäldes.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte die entsprechenden Verträge für die Übergabe bereits vor Wochen unterschrieben. Alles wartete auf die endgültige Entscheidung der Rechtspfleger. Laut einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kunstmuseum Bern als Erben der kompletten Gurlitt-Sammlung fällt die juristische Verantwortung für alle Bilder, die zweifelsfrei unter Raubkunstverdacht stehen, in die Zuständigkeit des Bundes.
hm/ld (dpa)