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Politik

Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt

12. Oktober 2016

Es ging um den Vorwurf der Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan. Wie die Staatsanwaltschaft Mainz mitteilte, sind "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

Erste Verleihung des Preises für Popkultur Jan Böhmermann
Bild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Die Staatsanwaltschaft Mainz begründete die Einstellung der Ermittlungen auch damit, dass Böhmermanns Schmähgedicht "als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte". Zudem sei eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung, wenn "die Überzeichnung menschlicher Schwächen" keine "ernsthafte Herabwürdigung der Person" enthalte. Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller teilte mit, die Ermittlungen hätten auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer Personen ergeben, die an dem TV-Beitrag beteiligt gewesen seien. 

Böhmermann selbst twitterte:

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sprach von einer einzig richtigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz. Der DJV-Vorsitzende Frank Überall erklärte, Herr Erdogan solle sich weniger um seine persönliche Reputation und mehr um die Wiederherstellung der Grundrechte in der Türkei kümmern. 

Der TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Jan Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Er wollte damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelte auch von Sex mit Tieren und transportierte Klischees über Türken.

Erdogan reagierte beleidigt 

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan sah sich daraufhin massiv verunglimpft und legte Beschwerde nach Paragraf 103 ein. Dieser stellt die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe, insofern die Bundesregierung die Staatsanwaltschaft dazu ermächtigt, Ermittlungen einzuleiten. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel gab dem statt und verwies dabei auf die Gewaltenteilung einerseits und die guten Beziehungen zur Türkei andererseits. In Deutschland sorgte dies für großen Unmut. Gleichzeitig nannte Merkel Böhmermanns Gedicht als "bewusst verletzend", bezeichnete diese Äußerung später allerdings selbst als Fehler.

Weitere Klage in Hamburg 

Ganz ausgestanden ist der Fall Böhmermann aber noch nicht. Es gibt noch eine Privatklage Erdogans gegen den Satiriker. Sie soll am 2. November in Hamburg vor Gericht verhandelt werden. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen.

Der ZDF-Moderator darf demnach den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan laut dem Gericht angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.

se/uh (Staatsanwaltschaft Mainz, dpa, afp) 

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