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Politik

Ermittlungspanne im Fall Chemnitz

29. April 2019

Überraschung im Gerichtssaal: Nach dem tödlichen Angriff auf einen Deutschen in Chemnitz soll den Fahndern ein schwerer Fehler passiert sein. Das wurde durch eine Zeugenaussage bekannt.

Deutschland Gedenkort in Chemnitz nach Messerangriff
Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen im August 2018 in Chemnitz hat die Polizei vor Gericht eine Panne bei den Ermittlungen offenbart. Bei der vorläufigen Festnahme des Angeklagten seien die blutverschmierten Hände des damals Tatverdächtigen weder fotografiert noch später im Sachstandsbericht erwähnt worden, sagten zwei Beamte aus, die als Zeugen gehört wurden. Der Prozess des Landgerichts Chemnitz wird aus Sicherheitsgründen in Dresden geführt.

Zuvor hatte die Verteidigung verlangt, Staatsanwalt Stephan Butzkies abzulösen. Die Rechtsanwältin des Angeklagen begründete den Antrag mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden. Die Verteidigung sehe die Gefahr der mangelnden Objektivität - der Staatsanwalt strebe eine Verurteilung um jeden Preis an.

Ein ehemals Tatverdächtiger hat Strafanzeige gegen Butzkies wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gestellt. Die Vorsitzende Richterin teilte mit, der Antrag der Verteidigung werde an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Chemnitz zur Entscheidung weitergeleitet.

Der Angeklagte (mit hellem Sakko) während eines Verhandlungstages im MärzBild: picture-alliance/dpa/M. Rietschel

Seit März muss sich ein Syrer vor dem Landgericht Chemnitz wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Ein weiterer Zeuge sagte vor Gericht aus, er sei sich sicher, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war.

Zusammen mit einem Iraker, der auf der Flucht ist und weltweit gesucht wird, soll der Syrer Ende August in Chemnitz einen Deutschen erstochen haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu fremdenfeindlichen Übergriffen, rechten Demonstrationen sowie zu Anschlägen auf Restaurants gekommen, deren Besitzer einen Migrationshintergrund haben. Der Prozess wird in zehn Tagen fortgesetzt.

jj/cgn (dpa)

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