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Erster förmlicher Schritt zu Neuwahlen

16. Juni 2005

Bundeskanzler Schröder hat den Ältestenrat des Bundestags darüber informiert, dass er am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen wird. Damit ist das von ihm gewünschte Verfahren für Neuwahlen im September eingeleitet.

Schröder: Will Vertrauensfrage nicht an inhaltliche Aspekte bindenBild: AP


Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat den Bundestag am Donnerstag offiziell darüber informiert, dass er am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen will. Im Auftrag von Schröder habe der Staatsminister im Kanzleramt, Rolf Schwanitz, den Ältestenrat des Bundestages entsprechend unterrichtet, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, der Nachrichtenagentur Reuters.

Laut Schwanitz wolle der Kanzler Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am 27. Juni in einem Brief den Antrag für die Vertrauensfrage mit der Bitte übermitteln, diesen als Drucksache des Bundestages an die Abgeordneten zu verteilen. Schröder will bei der Vertrauensabstimmung mit einer absichtlichen Niederlage Neuwahlen herbeiführen. Voraussichtlicher Wahltermin dürfte der 18. September sein.

Namentliche Abstimmung

Bundespräsident Horst KöhlerBild: AP

Erst in einer Rede bei der Sitzung am 1. Juli selbst will der Kanzler die Gründe vor den Abgeordneten bekannt geben. Die Abstimmung ist der einzige Punkt an diesem Tag im Plenum. Es soll namentlich abgestimmt werden. Damit wird anschließend öffentlich, wer aus den eigenen Reihen von Rot-Grün nicht für den Kanzler gestimmt hat. Als wahrscheinlich gilt, dass die SPD-Minister und eventuell auch Parlamentarische Staatssekretäre sich der Stimme enthalten oder der Abstimmung fernbleiben. Ist der Kanzler mit seinem Vorhaben erfolgreich, hat Bundespräsident Horst Köhler dann bis zum 22. Juli Zeit zu entscheiden, ob er den 15. Bundestag vorzeitig auflöst.

Im Verfahren zur Neuwahl spielt der Ältestenrat des Bundestages bloß eine formelle Rolle. Die Unterrichtung des Ältestenrates am Donnerstag über die Absicht des Bundeskanzlers ist verfassungsrechtlich ohne Bedeutung. Regierungssprecher Thomas Steg hatte aber erklärt, durch die Information erreiche der Prozess nach den reinen Ankündigungen eine förmlichere Phase.

Was ist der Ältestenrat?

Dem Ältestenrat gehören der Parlamentspräsidenten, seine vier Stellvertreter und 23 weitere Abgeordnete an, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederzahl benannt werden. Darunter sind alle parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen.

Das Gremium tagt in Anwesenheit eines Vertreters der Bundesregierung in jeder Sitzungswoche des Bundestages. Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und legt in Absprache mit den Fraktionen die Tagesordnung (Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen, Regierungserklärungen) und die Redezeiten fest. Zudem kann er Beschlüsse über innere Angelegenheiten des Bundestags fassen, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind.

Der Ältestenrat bestimmt auch die Verteilung der Räume unter die Fraktionen und stellt Verhaltensrichtlinien für die Parlamentarier auf. (stl)

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