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Etappensieg für die Nivea-Dose

9. Juli 2015

Im Prozess um die Löschung der Farbmarke Nivea-Blau hat der Hamburger Hersteller Beiersdorf vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Der Fall müsse vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt werden.

Symbolbild Farbmarken
Bild: picture-alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

Das entschieden die Karlsruher Markenrichter am Donnerstag. Das Bundespatentgericht hatte vor zwei Jahren die Löschung der Marke bestätigt. Beiersdorf hat seit 2007 einen dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung "Pantone 280 C" für Mittel der Körper-und Schönheitspflege geschützt. Konkurrent Unilever hatte die Löschung der Marke beantragt. Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her. Das Bundespatentgericht habe zu strenge Maßstäbe für den Schutz der Marke angelegt, entschied der BGH.

Hersteller Beiersdorf muss damit weiter um das unverwechselbare Blau seiner Verpackungen bangen. Nun wird noch einmal vor dem Bundespatentgericht verhandelt. Mindestens 75 Prozent der Bevölkerung müssten den dunkelblauen Farbton mit der Marke in Verbindung bringen, hatten die Münchner Richter seinerzeit verlangt. Ein Gutachten ergab aber nur einen Wert von über 50 Prozent.

Zu strenge Maßstäbe

Beiersdorf zog vor den BGH. Der verhandelte im April. "In meinem Alter kennt man ganz gut die blaue Dose von Nivea mit weißer Aufschrift und weiß: Das ist eine Hautcreme", sagte der Vorsitzende Richter des BGH-Markensenats, Wolfgang Büscher, damals. Der BGH musste demnach prüfen, ob das Bundespatentgericht zu strenge Maßstäbe für den Schutz der Marke angelegt hat. Das ist jetzt von den Karlsruher Richtern bejaht worden.

Unilever hatte seinen Löschungsantrag in Karlsruhe mit der Benachteiligung des Wettbewerbs begründet. "Es gibt Dutzende von Wettbewerbern, die in verschiedenen Kombinationen die Farbe Blau als Teil ihres Werbeauftritts verwenden", hatte Unilever-Anwalt Christian Rohnke argumentiert.

Prozesse um Farben als Marke nehmen zu

Angefangen hatte der Streit zwischen den Firmen, als Unilever eine Creme in blauer Verpackung auf den Markt brachte. Marktforscher schätzen den Wert der Marke Nivea auf 2,5 Milliarden Euro.

"Farben als Marke sind im Kommen", sagt der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking. Doch damit nehmen auch die Streitigkeiten zu. In den letzten zehn Jahren beobachtet der Jurist mehr Prozesse um begehrte Farben. So entschied derselbe BGH-Senat im Oktober vergangenen Jahres einen Streit um die Farbmarke Gelb für Wörterbücher zugunsten des Langenscheidt-Verlages.

Noch nicht endgültig entschieden ist ein Prozess zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der spanischen Bank Santander um die Farbmarke Rot: Das Bundespatentgericht hat unlängst dem Antrag der Santander auf Löschung der Marke stattgegeben. Auch hier wird wieder der BGH gefragt sein, denn die Sparkassen wollen den Fall Karlsruhe vorlegen.

Wen/bea (dpa, rtrd)

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