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EU-Bürger dürfen in Rumänien Grund und Boden besitzen

11. Oktober 2002

– Parlamentsausschuss billigt Verfassungsänderung

Bukarest, 9.10.2002, 407 GMT, RADIO RUMÄNIEN, rumän.

Der Parlamentsausschuss für die Änderung der (rumänischen – MD) Verfassung hat gestern (8.10.) beschlossen, Artikel 41 des Grundgesetzes dahingehend zu ändern, dass Eigentum nicht bloß geschützt, sondern garantiert wird. Zur Zeit sieht die Verfassung nur den Schutz von Eigentum vor.

Der Parlamentsausschuss hat außerdem beschlossen, dass ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose aus den Ländern der Europäischen Union oder aus anderen Ländern, mit denen Rumänien internationale Verträge abgeschlossen hat, in Rumänien Grund und Boden besitzen dürfen.

Die Verfassungsänderung tritt nach ihrer Annahme durch ein Referendum in Kraft. (me)