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EU beschließt einheitlichen Datenschutz

15. Juni 2015

Dreieinhalb Jahre wurde debattiert. Jetzt haben die EU-Justizminister die europäische Datenschutzreform beschlossen. Das Europaparlament verlangt aber noch schärfere Schutzbestimmungen.

Ein Computermonitor mit angezeigtem Quellcode (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/Oliver Berg

Die EU-Datenschutzrichtlinie stammt aus der digitalen "Steinzeit": Von 1995 datieren die geltenden Regeln - und zwanzig Jahre sind in der digitalen Welt eine halbe Ewigkeit. Die Reform ist daher überfällig. Dreieinhalb Jahren wurde darüber verhandelt.

Nun haben die EU-Justizminister in Luxemburg die Neuregelung endlich auf den Weg gebracht. Die Einigung zeige, "dass Europa funktioniert", und sei ein "ungeheurer Fortschritt" für die Verbraucher, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas in Luxemburg. Die Bürger würden künftig davon profitieren, dass überall in der EU dasselbe Recht angewandt werde.

Nach dem Ministerbeschluss muss die Reform noch das Europaparlament passieren, das allerdings einen weit höheren Verbraucherschutz fordert. Die Suche nach einem Kompromiss könnte schwierig werden. Deshalb gehen EU-Diplomaten davon aus, dass das Gesetz frühestens Ende des Jahres in trockenen Tüchern ist.

Recht auf Vergessen

Im Mittelpunkt der Reform steht ein besserer Schutz der Privatsphäre im Internet. Dazu gehört etwa das "Recht auf Vergessen" - das heißt, Bürger können verlangen, dass bestimmte personenbezogene Daten und Fotos im Web gelöscht werden. Auch Suchmaschinen müssen dann Verweise auf Inhalte entfernen, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen.

Die Novelle sieht außerdem vor, dass Nutzer einer Weiterverarbeitung ihrer Daten zustimmen müssen. Internetkonzernen drohen bei Verstößen Bußgelder. Außerdem soll es einfacher werden, sich zu beschweren: Künftig wird jedem EU-Bürger die nationale Datenschutzbehörde als Ansprechpartner dienen, unabhängig davon, wo der Datenmissbrauch passiert ist.

Neu ist, dass künftig in allen 28 EU-Staaten gleich hohe Standards gelten sollen - bisher gab es beträchtliche Unterschiede in den einzelnen Ländern. Als die alten Regeln verabschiedet wurden, existierten die großen sozialen Netzwerke noch nicht. Auch das massenhafte Sammeln von Daten steckte noch in den Kinderschuhen.

Datenfluss über den großen Teich

Auch für den Datenfluss zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten könnten bald neue Vorgaben gelten. Konkret geht es um eine Überarbeitung des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens. Die Vereinbarung erlaubt die ungehinderte Übermittlung personenbezogener Daten für gewerbliche Zwecke von EU-Unternehmen an Firmen in den USA.

Jetzt soll der Zugriff der US-Behörden auf diese Informationen eingedämmt werden. "Wir verhandeln derzeit darüber, dass die US-Unternehmen die Daten der EU-Bürger nur in ganz wenigen Ausnahmefällen aus Gründen der nationalen Sicherheit an die amerikanischen Sicherheitsbehörden weiterleiten dürfen", sagte die zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourova der Zeitung "Die Welt".

Über die EU-Datenschutzreform wird zur Zeit auch auf der Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit (DuD) beraten. Dazu wird neben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, erwartet.

jj/sp/kle (dpa, afp, epd)

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