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Politik

EU: Rechtsstaatsverstöße sollen teuer werden

5. November 2020

Das EU-Parlament und die Mitgliedsländer haben vereinbart, im nächsten Etat einen Rechtsstaatsmechanismus einzuführen. Damit soll es erstmals möglich werden, Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit finanziell zu ahnden.

Symbolbild I Europäisches Parlament I Coronavirus
Das EU-Parlament hat sich mit Vertretern der Regierungen von EU-Ländern in einer Schlüsselfrage verständigtBild: picture-alliance/dpa/O. Matthys

Regierungsvertreter aus EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf ein Verfahren zur Kürzung von Mitteln bei bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geeinigt. Das bestätigten Abgeordnete und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nach rund dreiwöchigen Verhandlungen in Brüssel.

Mit dem neuen Mechanismus könnte es erstmals in der Geschichte der Europäischen Union möglich werden, die Missachtung von grundlegenden Werten im großen Stil finanziell zu ahnden. Konkret soll dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in einem Empfängerstaat den Missbrauch von EU-Mitteln ermöglicht oder ganz klar fördert.

Widerstand bei Polen und Ungarn

Der ausgearbeitete Kompromiss muss nun noch vom Parlamentsplenum und im Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Polen und Ungarn, die seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der EU am Pranger stehen, wehren sich vehement gegen eine Verknüpfung der Rechtsstaatlichkeit mit dem EU-Haushalt. Die beiden Länder haben bereits mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftshaushalt gedroht, sollte der Rechtsstaatsmechanismus wirklich eingeführt werden. Sie dürften im Kreis der Mitgliedstaaten aber erneut überstimmt werden. Die Regierungen in Warschau und Budapest haben wiederum angekündigt, in diesem Fall das geplante milliardenschweren Coronavirus-Hilfsprogramm mit ihrem Veto zu blockieren.

Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte Ende September aber dennoch dafür gestimmt, Verhandlungen mit dem Parlament über den Mechanismus zu beginnen. Wegen des Drucks der Abgeordneten wird das Bestrafungsinstrument nun sogar schärfer, als es von der Mehrheit der EU-Staaten angedacht war. So erreichte das Parlament beispielsweise, dass Strafen schneller verhängt werden können und dass schon dann gehandelt werden könnte, wenn wegen Brüchen der Rechtsstaatlichkeit ein Missbrauch von EU-Mitteln droht.

Der ursprünglich auf dem Tisch liegende Vorschlag sah vor, Kürzungen von EU-Finanzhilfen nur dann zu ermöglichen, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit "in hinreichend direkter Weise Einfluss" auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben.

Deutscher Kompromissvorschlag

Die Einigung folgt im Wesentlichen einem Kompromissvorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Demnach schlägt die Kommission vor, ein EU-Land zu sanktionieren, und die Mitgliedstaaten müssten diesen Beschluss mit einer qualifizierten Mehrheit bestätigen - dies wären 15 Mitgliedstaaten, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Die Hürde für die Kürzung von EU-Mitteln liegt somit höher, als vom Parlament und der Kommission im vorangegangenen Streit gefordert. Diese hatten vorgeschlagen, dass die Sanktionsempfehlungen nur durch eine qualifizierte Mehrheit verhindert werden können sollte.

kle/sti (dpa, afp, www.europarl.europa.eu/)

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