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Politik

EU-Flagge soll besser geschützt werden

Kay-Alexander Scholz
15. Januar 2020

Der Bundestag berät über härtere Strafen zum Schutz der Symbole der EU. Auch Symbole anderer Staaten sind Thema. Allerdings gibt es keine Einigkeit. Schließlich geht es auch um die Frage der Meinungsfreiheit.

Symbolbild EU Fahne anzünden
Bild: picture-alliance/dpa/S. Koszticsak

Derzeit ist die Verunglimpfung der Flagge oder Hymne der Europäischen Union (EU) nicht strafbar. Dagegen sind Flaggen und Hymnen der Bundesrepublik und anderer Staaten geschützt - wenn auch unterschiedlich stark. Der Bundesrat, also die Kammer der Bundesländer in Deutschland, hat deshalb einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der auch die EU-Symbole schützen will und bei Missachtung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Das passierte bereits im September 2019 auf Initiative des Bundeslandes Sachsen, wo bei einer Demonstration über eine EU-Flagge getrampelt worden war.

Nun hat sich der Bundestag erstmals mit dem Entwurf befasst - darüber debattiert und diesen an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen.

Was heißt "Verunglimpfung der EU" konkret?

Schon vorab hat die Bundesregierung Stellung bezogen. Eine Schutzpflicht bestehe zwar laut Grundgesetz nicht. Andererseits beruhten viele Gesetze in Deutschland inzwischen auf EU-Beschlüssen, die Grundordnung sei unmittelbar mit der EU verbunden. Die Bundesregierung befürwortet daher einen strafrechtlichen Schutz. Eine Gleichstellung des Schutzes der Symbole der Bundesrepublik aber gehe "zu weit".

Ein zweiter Kritikpunkt: Damit sollte nicht die Erwartung verbinden sein, "jeden Fall des unangemessenen Umgangs erfassen zu können". Sorgfältig müsse im Einzelfall zwischen Polemik und Beschimpfung versus "böswilliger Verächtlichmachung" unterschieden werden. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, generell eine Verunglimpfung der EU zu bestrafen.

Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Doch was heißt "Verunglimpfung der EU" dann konkret, fragte die Grünen-Politikerin Cancan Bayram in der Bundestagsdebatte? Es könne nicht sein, dass man Polizisten und Veranstaltern von Demonstrationen etwas "vor die Füße knalle", was man selber nicht gelöst bekomme. Das Strafrecht sei nicht dafür da, "Anstand zu reglementieren".

Israels Flagge verbrennen: "So etwas darf in Deutschland nicht geschehen"

Im Zuge der Beratungen des Gesetzes soll auch darüber gesprochen werden, die Flaggen anderer Staaten stärker zu schützen. Ein konkreter Antrag aber liegt dazu noch nicht vor - in der Debatte allerdings wurden beide Themen abwechselnd angesprochen.

Bislang sind allein öffentlich gezeigte Flaggen oder Symbole, zum Beispiel vor der Botschaft eines Landes, geschützt . Es drohen eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.

Bislang aber liegt keine Straftat vor, wenn zum Beispiel jemand eine privat gekaufte Flagge verbrennt. So geschehen in Berlin im Jahr 2017. Auf eine Demonstration waren israelische Flaggen zerstört worden. Der Protest richtete sich damals gegen die Verlegung der US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem. "So etwas darf in Deutschland nicht geschehen", sagte der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, im Vorfeld der Bundestagsdebatte.

Bild: imago/snapshot/F Boillot

Harte Kritik müsse ohne Einschränkung erlaubt sein, betonte der Unionspolitiker Jan-Marco Luczak. Wer aber die Flagge der EU oder eines anderen Staates verbrenne, "der überschreite eine Schwelle, die in einem zivilisierten Land nicht überschritten werden darf". Unionskollege Ingmar Jung betonte dies in der Debatte noch einmal. So wehrhaft müsse die Demokratie sein, solche Vorfälle zu verhindern. Auch von der SPD wurde betont, wie wichtig es sei, stärker und schneller gegen Antisemitismus vorzugehen.

Kritikpunkte der Opposition

Die Linksfraktion ist gegen das Gesetzesvorhaben. Dem Verbrennen von Flaggen sollte man mit dem Ordnungsrecht und nicht mit dem Strafrecht begegnen. Schon jetzt kann die Polizei Auflagen für eine Demonstration erteilen, so dass zum Beispiel Fahnen nicht verbrannt werden dürfen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. "Unsere Demokratie ist stabil genug, um solche Einzelfälle auszuhalten", sagte Andrej Hunko von der Linkspartei. In 20 anderen EU-Staaten gebe es eine solche Strafbarkeit ebenfalls nicht.

Auch die Liberalen zeigten sich skeptisch. Das Ansehen der EU hänge nicht von Staatsanwälten ab, sondern "von unserer Tätigkeit hier im Haus", sagte der FDP-Politiker Jürgen Martens zu den Abgeordneten.

Die AfD ist aus anderen Gründen gegen den Entwurf. "Die EU ist kein Staat", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, im Vorfeld der Debatte. "Dementsprechend müssen für ihre Symbole auch nicht die gleichen Sonderregeln gelten." In der Debatte dann deutete die AfD an, dass es wohl um etwas ganz anderes gehe: Sinn der ganzen Aktion sei es, dass sich der Bürger zwei Mal überlege, ob er es noch wage, die EU öffentlich zu kritisieren, sagte Fabian Jacobi von der AfD. Es sei der Versuch, "Meinungsfreiheit gegen die Autorität der Hoheitsmacht der EU" zu stellen.

Gegen "Verrohung im politischen Diskurs"

Der Unionspolitiker Volker Ulrich entgegnete dem, die AfD habe die Verfassung anscheinend nicht verstanden. Das Gesetz sei ein "kleiner Bestandteil" einer Strategie, um den "wehrhaften Rechtsstaat zu schützen". Es ginge darum, wie eine "Verrohung im politischen Diskurs" verhindern werden könnte.

In mehreren Debatten-Beiträgen kam zu Wort, dass nun noch genauer darüber beraten werden müsse, wann eine Flagge zur Flagge wird oder wann es ein Bild ist.

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