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EU-Gericht bestätigt Sanktionen

13. September 2018

In die Sanktionen gegen Russland wegen der Ukraine-Krise darf die EU auch einzelne Firmen einbeziehen. Das hat nun das Gericht der Europäischen Union bestätigt.

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Bild: picture-alliance/AA/B. Ozkan

Zulässig solle dies die Kosten der russischen Einmischung erhöhen, wie das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg betonte. Es wies damit die Klagen mehrerer Banken und Unternehmen ab, darunter des Gaskonzerns Gazprom .

Wegen des Konflikts in der Ukraine hatte der Rat der EU im Juli 2014 verschiedene Sanktionen erlassen, darunter gegen den früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch, aber auch gegen eine Reihe russischer Banken sowie Erdöl- und Erdgasunternehmen.

Die Sanktionen gegen Janukowitsch hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2017 bestätigt. Auf die Klage des Erdölunternehmens Rosneft hatte der EuGH bereits festgestellt, dass Sanktionen gegen Unternehmen nicht gegen das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland verstoßen. Mit diesen wurde der Zugang zu EU-Kapitalmärkten und zu Hochtechnologien beschränkt.

"Friedliche Beilegung der Krise unterstützen"

Mit seinem neuen Urteil bestätigte nun das EuG die Sanktionen gegen Banken und Energiekonzerne insgesamt. Diese sollten "die Kosten für die Handlungen Russlands, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, erhöhen und eine friedliche Beilegung der Krise unterstützen", erklärten die erstinstanzlichen EU-Richter zur Begründung.

Dies entspreche auch "dem Ziel der Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit" und stehe daher in Einklang mit den Zielen der EU. Gemessen an diesem Ziel sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt. Die klagenden russischen Firmen können gegen das jeweilige Urteil noch Rechtsmittel beim EuGH einlegen.

jmw/ww (afp, Gericht der EU)

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