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EU-Gericht reduziert EU-Kartellstrafe gegen BASF

15. März 2006

Ein EU-Gericht hat eine Millionen-Strafe wegen verbotener Preisabsprachen für Vitamine gegen die BASF reduziert. Das EU-Gericht erster Instanz senkte in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die von der EU-Kommission verhängte Strafe um 59 Millionen Euro auf nun noch 236,8 Millionen Euro. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass BASF der Anführer des Kartells mehrere Unternehmen bei Vitamin C gewesen sei, erklärte das Gericht zur Begründung. Zudem habe die Kommission die Kooperation von BASF bei der Aufdeckung des Kartells nicht ausreichend gewürdigt und deshalb eine zu hohe Strafe verhängt.

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