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Politik

EuGH lehnt Klage gegen Flüchtlingsquote ab

6. September 2017

Die Frage der Flüchtlingsumverteilung sorgt seit gut zwei Jahren immer wieder für Streit in der EU. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Machtwort gesprochen und die Klagen von Ungarn und der Slowakei zurückgewiesen.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg
Bild: Reuters/F. Lenoir

Die ungarische Regierung gibt trotz einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Widerstand gegen die EU-Flüchtlingsquote nicht auf. Die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts sei "abstoßend und unverantwortlich", sagte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto in Budapest: "Das Urteil untergräbt die Sicherheit und Zukunft Europas." Man werde juristisch alles unternehmen, um sicherzustellen, dass die ungarische Regierung das letzte Wort habe, wer in das Land komme.

Die Slowakei dagegen akzeptiert nach Angaben des Außenministeriums in Bratislava das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Flüchtlingsumverteilung in der EU, hält seine Bedenken aber aufrecht. "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und akzeptieren es", sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber der "Welt". Nun müsse man "allerdings noch die Details abwarten". Das Urteil ändere jedoch nichts an der Überzeugung, dass die Verteilung von Flüchtlingen nach Quoten in der Praxis nicht funktioniert. 

"Verbindliche Aufnahmequote ist rechtens"

Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass die Slowakei und Ungarn trotz ihrer bisherigen Weigerung Flüchtlinge aufnehmen müssen. Die von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, teilte der EuGH mit. Die Umverteilung sei als vorübergehende Maßnahme zulässig und auch geeignet, um Griechenland und Italien zu entlasten. Auch habe der EU-Rat dies beschließen dürfen. Ein formelles Gesetz unter Beteiligung der nationalen Parlamente sei nicht erforderlich gewesen. Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, "sämtliche vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägte Notlage zu reagieren", hieß es in der Urteilsbegründung. 

Der polnische Außenminister Witold Waszczykowski zeigte sich von dem Urteil nicht überrascht. „Die Slowaken haben mich vorgewarnt, dass ein solches Urteil kommen würde. Leider wenden die EU-Institutionen weiterhin uns gegenüber doppelte Standards an“, sagte Waszczykowski, wie das polnische Portal Onet berichtet. "Wir lassen uns nicht kleinkriegen", betonte der Außenminister und fügte hinzu: "Es gibt keine Flüchtlinge, nur illegale Einwanderer". Und seine Ministerpräsidentin Beata Szydlo ergänzte: "Die Stellung Polens in der Flüchtlingsfrage bleibt unverändert".

Schleppende Umverteilung von Flüchtlingen

Dem Urteil war ein zäher Kampf um die gerechte Verteilung von 120.000 Flüchtlingen vorausgegangen. Sie sollten in anderen EU-Staaten untergebracht werden, um Griechenland und Italien zu entlasten. So lautete der Beschluss der EU-Innenminister im September 2015. Ursprünglich sollte die Umverteilung am 26. September 2017 abgeschlossen sein. Nach Angaben der EU-Kommission von Ende August müsste Ungarn 1294 und die Slowakei 902 dieser Flüchtlinge aufnehmen. Bisher hat Ungarn noch keinen untergebracht, in der Slowakei sind es 16. In den übrigen EU-Ländern kamen noch nicht einmal 30.000 Flüchtlinge unter.   

Die Entscheidung war 2015 gegen den Widerstand Ungarns, der Slowakei, Rumäniens und Tschechiens gefallen. Den Beschwerden aus Budapest und Bratislava wurden bereits vor der Urteilsverkündigung nur geringe Chancen eingeräumt. Ein wichtiger EU-Gutachter hatte sich zuletzt ablehnend geäußert.

Schlappe für Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban Bild: Reuters/O. Hoslet

Die Entscheidung der Luxemburger Richter ist eine schwere Schlappe für Ungarns rechts-konservativen  Ministerpräsidenten Viktor Orban. Wegen seiner Haltung in der Flüchtlingsfrage war er bereits mehrmals mit anderen EU-Staaten sowie mit der EU-Kommission aneinander geraten. Zuletzt präsentierte Orban der Brüsseler Behörde etwa eine Rechnung von 400 Millionen Euro für den ungarischen Grenzzaun. Die EU solle damit die Hälfte der Kosten für den Bau und den bisherigen Betrieb der Sperranlagen an Ungarns Südgrenze übernehmen. Die EU-Kommission lehnte dies ab.

bri/djo (dpa, rtr, afp)