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EU-Gesetz zum Schutz des Amazonas

6. Dezember 2022

Unternehmen werden von der EU verpflichtet, genauer in ihre Lieferketten zu schauen. Die EU verbietet den Import von Waren, für die Regenwälder abgeholzt werden oder die mit Entwaldung im Zusammenhang stehen. Reicht das?

Brasilien Manaus Amazonas Regenwald Aras
Bild: BRUNO KELLY/REUTERS

Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich auf ein Gesetz zum Schutz des Amazonas und anderer Wälder geeinigt. Künftig soll der Import zahlreicher Produkte in die EU verboten werden, wenn dafür Wälder abgeholzt wurden, wie die beiden Institutionen in der Nacht zu Dienstag mitteilten.

"Die EU ist ein großer Verbraucher und Händler von Waren, die einen wesentlichen Teil zur Entwaldung beitragen - wie Rindfleisch, Kakao, Soja und Holz", sagte der tschechische Umweltminister Marian Jurecka. Sein Land hat noch bis Jahresende den regelmäßig wechselnden Vorsitz unter den EU-Ländern inne.

Die neuen Vorschriften gelten auch für Waren, die die gelisteten Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden. Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt. Die Abgeordneten hätten in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Regeln zudem Kautschuk, Holzkohle und bedruckte Papierprodukte umfassen, wie das EU-Parlament mitteilte. In zwei Jahren soll überprüft werden, ob weitere Waren einbezogen werden müssen.

Europäisches Parlament: "Zwischen 1990 und 2020 ging eine Fläche größer als die EU durch Abholzung verloren, der EU-Verbrauch machte dabei rund zehn Prozent der Verluste aus."Bild: Carl de Souza/AFP

Unternehmen in der Pflicht

Bisher sei es völlig legal, den Amazonas-Regenwald abzuholzen, das Holz in der EU zu verkaufen und auf den frei gewordenen Flächen Rinder zu halten und die Steaks in europäischen Supermärkten anzubieten, kritisierte die SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt. "Damit wird bald Schluss sein."

Für den Kompromiss ist noch die Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten notwendig. Das neue Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, für bestimmte Teile gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Konkret müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass auf dem EU-Markt verkauften Waren nirgends zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben. Als Stichtag zur Abholzung gilt der 31. Dezember 2020. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen.

Der christdemokratische Verhandlungsführer des Parlaments, Christophe Hansen, sprach von einem starken und ehrgeizigen Ergebnis. Auch die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini begrüßte die Einigung. Sie kritisierte jedoch, dass nicht noch mehr bewaldete Flächen als derzeit vorgesehen durch das Gesetz geschützt werden.

Ist das Gesetz umfassend genug?

Im Oktober hatten sich rund 140 regierungsunabhängige Organisationen für ein verschärftes EU-Gesetz zum Schutz des Regenwaldes stark gemacht. Die Interessengruppen - darunter der WWF, die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace, befürchteten, dass der verhandelte Gesetzentwurf zu schwach werden könnte.

"Momentan verschwindet alle 90 Sekunden allein für EU-Importe eine Waldfläche in der Größe eines Fußballfeldes. Damit ist die EU hinter den USA der zweitgrößte Importeur von tropischer Entwaldung", betonte Susanne Winter, Programmleiterin Wald beim WWF Deutschland. Neben Umweltschutz geht es den Verbänden auch um die Rechte indigener Völker.

Eine Gruppe indigener Menschen aus Südamerika hatte bereits vor Beginn der Verhandlungen zu dem Gesetz zwischen EU-Staaten und Europaparlament beklagt, dass die Regeln nicht weit genug gingen. So wäre zwar beispielsweise der Amazonas geschützt, andere Ökosysteme aber nicht, da diese nicht unter die im Gesetz vorgesehene Definition von Wald fielen. Sie befürchten, dass sich Umweltzerstörung und Gewalt gegen Indigene in andere Gebiete verlagert. Außer dem Regenwald sollen durch das Gesetz auch andere Wälder geschützt werden.

iw/hb (dpa)

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