Asyl-Politik: EU-Innenminister verschärfen Regeln
8. Dezember 2025
Die EU-Länder haben sich bei der Verteilung von Asylbewerbern und den Beiträgen zum sogenannten Solidaritätspool geeinigt. Innerhalb der Europäischen Union sollen 21.000 Schutzsuchende umgesiedelt werden, um besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten, wie die Innenminister bei einem Treffen in Brüssel festlegten. Zudem sollen weniger belastete EU-Länder im Rahmen des Solidaritätsmechanismus, der mit der europäischen Asylreform 2024 beschlossen wurde, insgesamt 420 Millionen Euro bereitstellen.
Deutschland nicht in vorderster Reihe
Welche Beiträge Deutschland oder andere Länder gemäß der Einigung konkret leisten müssen, blieb zunächst unklar. Die Bundesrepublik kann sich nach einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner aber darauf berufen, dass sie sich bereits um sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären.
Auch andere Solidaritätsbeiträge wie Geld- oder Sachleistungen wären demnach von deutscher Seite nicht notwendig. Diese können theoretisch von unterstützungspflichtigen EU-Staaten geleistet werden, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen.
Als Länder, die im kommenden Jahr wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben, stuft die EU-Kommission in ihrer Analyse Griechenland und Zypern sowie Spanien und Italien ein. Zu den EU-Staaten, die nach den neuen Regeln wahrscheinlich Migranten und Flüchtlinge aus anderen Ländern aufnehmen oder andere Solidaritätsbeiträge leisten müssen, zählen Länder wie Schweden, Portugal, Ungarn, Rumänien und Luxemburg.
Gemeinsames Rückkehrsystem gebilligt
Die EU-Innenminister stimmten auch dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem zu. Ziel ist es, Abschiebungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. "Die Mitgliedstaaten erhalten einen deutlich besseren Instrumentenkasten, etwa für längere Haftzeiten", erklärte der dänische Minister Rasmus Stoklund. Zudem sollen Rückführungszentren in Drittstaaten ermöglicht werden. Dänemark hat derzeit den rotierenden Vorsitz im EU-Rat inne.
Die sogenannte Rückführungsverordnung legt auch strenge Pflichten für Betroffene fest: Sie müssen mit den Behörden kooperieren, sonst drohen Leistungskürzungen, der Entzug von Arbeitserlaubnissen oder strafrechtliche Maßnahmen bis hin zu Haft. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, müssen mit längeren oder sogar unbegrenzten Einreiseverboten sowie Haft rechnen.
Kritik von Kirchen und Hilfsorganisationen
Mit der Verordnung soll erstmals ein EU-weites Rückführungssystem etabliert werden. Durch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen können Mitgliedstaaten die Entscheidungen anderer Staaten direkt durchsetzen - ohne ein neues Verfahren einzuleiten. Das soll Ausreisepflichtigen signalisieren, dass sie Rückführungen nicht durch den Wechsel in einen anderen EU-Staat umgehen können. Aktuell ist die Anerkennung noch freiwillig. Die EU-Kommission soll zwei Jahre nach Inkrafttreten prüfen, ob sie verpflichtend gemacht werden soll.
Die geplante Verordnung stößt auf deutliche Kritik: Europäische Kirchen, Hilfswerke und Amnesty International warnen vor einem repressiven Kurs. Besonders umstritten sind die Rückführungszentren in Drittstaaten.
Die EU hatte im Juni 2024 eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, das die Mitgliedsländer bis Juni 2026 umsetzen sollen. Im April verkündete die EU-Kommission, Teile der Reform vorziehen zu wollen, um den Mitgliedsländern beschleunigte Asylverfahren zu ermöglichen. Die Maßnahmen müssen noch vom EU-Parlament gebilligt werden.
gri/se (dpa, epd, afp)
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