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Brüssel empfiehlt Visa-Freiheit für Türken

4. Mai 2016

Dies geschehe unter dem Vorbehalt, dass Ankara die verbleibenden EU-Bedingungen erfülle, teilte die Brüsseler Behörde mit. Zieldatum ist Ende Juni, zuvor müssen noch die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen.

Deutsche Reisepässe mit Stempeln (Foto: Fotolia)
Bild: Klaus Eppele - Fotolia.com

Dies gab EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans in Brüssel bekannt. Konkret geht es um Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen im eigentlich Grenzkontroll-freien Schengen-Raum. Im Zuge der Flüchtlingskrise haben Deutschland und andere Staaten jüngst wieder Grenzkontrollen eingeführt. Von der Visumfreiheit profitieren würden etwa Geschäftsleute, Touristen oder Menschen, die Angehörige besuchen möchten. Ankara pocht seit langem auf Reiseerleichterungen für türkische Bürger. Für die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise kommt die EU der Türkei nun entgegen. Das Land hat jüngst beschlossen, dass im Gegenzug auch Bürger aller EU-Staaten ohne Visum einreisen dürften. Für Zyprer beispielsweise war dies bisher nicht möglich.

Für die Aufhebung der Visa-Pflicht muss Ankara insgesamt 72 Voraussetzungen erfüllen. Bei fünf sei dies noch nicht der Fall, sagte Timmermans. Ankara müsse dies noch bis Juni tun, um die Visa-Freiheit zu bekommen. Timmermans nannte unter anderem eine Vereinbarung mit der Polizeibehörde Europol, eine Überarbeitung der Terrorismusgesetzgebung und Änderungen im Bereich der Grundrechte. Gegen die Visa-Liberalisierung für die Türkei gibt es massive Widerstände in mehreren EU-Mitgliedstaaten und auch im Europaparlament.

Gesetz zur Kontrolle der türkischen Sicherheitskräfte

Kurz vor der Entscheidung der EU-Kommission hatte die Türkei ein Gesetz zur Kontrolle von Sicherheitskräften verabschiedet und damit ein weiteres Kriterium für die Visa-Liberalisierung erfüllt. Eine "Polizei-Beobachtungskommission" solle künftig gewährleisten, dass Beschwerden über Sicherheitskräfte "effektiver und schnell" bearbeitet werden, hieß es in einer auf der Website des Parlaments abrufbaren Mitteilung. Wenn nötig sollten Disziplinarverfahren eingeleitet werden.

Das Gesetz, das noch im Amtsblatt veröffentlicht werden muss, bevor es in Kraft tritt, umfasse die Polizeidirektionen, die Gendarmerie und die Küstenwache. Allerdings könnten Angehörige der Küstenwache und der Gendamerie nicht für Straftaten im Militärdienst belangt werden. Die Kommission unterstehe dem Innenministerium.

Türkei gibt sich zuversichtlich

Die türkische Regierung hat die Empfehlung zur Aufhebung der Visumspflicht für ihre Bürger als Erfolg gewertet. Sein Land habe eine "wichtige Etappe" erreicht, erklärte Außenminister Mevlüt Cavusoglu. "Es gab eine Ungerechtigkeit und diese Ungerechtigkeit wird behoben, so der Minister weiter. Ziel der Türkei sei jedoch die Vollmitgliedschaft in der EU.

Zu den noch ausstehenden Forderungen sagte Cavusoglu, alle technischen Voraussetzungen bei der Vorbereitung der türkischen Pässe seien so gut wie erfüllt: "Es gibt noch ein paar kleinere Defizite, aber die werden in nächster Zeit mit der Entschlossenheit der Türkei angegangen."

sti/djo (afp, dpa, rtr)

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