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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung

Günther Birkenstock31. Mai 2012

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung zwischen der EU und Deutschland geht in die nächste Runde. Nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.

An einen Server angeschlossene Datenkabel Foto: (ddp images/AP Photo/Thomas Kienzle).
Bild: AP

Im Dauerstreit um die Vorratsdatenspeicherung schreitet die EU nun zur Tat: Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Das wurde jetzt in Brüssel bestätigt.

Die Klage ist vorläufiger Höhepunkt eines jahrelangen Zwists. Zwar war die 2006 erlassene EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland in der Zwischenzeit schon in nationales Recht übertragen worden, aber das Bundesverfassungsgericht kippte Teile der deutschen Vorratsdatenregelung im März 2010. Seitdem streitet das schwarz-gelbe Regierungsbündnis über eine Reform. Die EU-Kommission wurde zunehmend ungeduldig.

Brüssel will die Richtlinie zwar überprüfen und möglicherweise selbst ändern, vertritt aber die Auffassung, dass Deutschland unabhängig davon zur Umsetzung verpflichtet ist. Bereits im vergangenen Jahr wurde daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland musste eine Stellungnahme zum Stand der Richtlinienumsetzung abgeben. Das Papier wurde Ende Dezember nach Brüssel geschickt.

Schwarz-Gelb kann sich nicht einigen

Doch damit gab sich die Kommission nicht zufrieden: Im März forderte sie binnen vier Wochen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Vorgaben der Richtlinie erfüllt. Die Frist lief am 26. April ab. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich konnten sich nicht auf eine Neuregelung einigen. Während die FDP-Politikerin lediglich bei einem konkreten Verdacht Daten vor dem Löschen bewahren und für die Auswertung zur Verfügung stellen will, beharrt der CSU-Politiker auf einer anlasslosen Speicherung aller Daten für mehrere Monate. Dabei stützt er sich auf die Vorgaben der EU.

EU will Datenspeicherung erzwingen

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Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die vorsorgliche Speicherung aller sogenannten Verkehrsdaten der Telekommunikation für einen bestimmten Zeitraum. Zu den Verkehrsdaten zählen IP-Adressen von Computern und Telefonnummern von Anschlüssen, zwischen denen telefoniert oder gemailt wird, sowie Beginn und Ende einer Telefon- oder Internetverbindung. Bei der Nutzung von Handys auch deren Standort. Es geht aber nicht um Inhalte von Telefonaten oder E-Mails.

Strafzahlung droht

Sollte der EuGh ein Versäumnis Deutschlands erkennen, müsste er ein entsprechendes Urteil fällen. Kommt die Bundesrepublik den gerichtlichen Auflagen dann nicht nach, kann die EU-Kommission die Verhängung einer Strafzahlung beantragen.

Gegen Deutschland laufen bereits Dutzende Verfahren wegen der Verletzung von EU-Vertragsbestimmungen. Zu einer Geldstrafe ist es bisher aber noch nie gekommen. FDP-Generalsekretär Patrick Döring hatte kürzlich erklärt, auch in Zukunft nicht mit juristischen Konsequenzen seitens der EU-Kommission zu rechnen. Er könne sich nicht vorstellen, dass '' ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland tatsächlich umgesetzt werde.

haz/gb (dpa, afp)

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