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EU fordert Jedermann-Konto

8. Mai 2013

Ein Leben ohne Bankkonto ist mühsam. Millionen von EU-Bürgern müssen bisher ohne ein solches Konto auskommen. Ihnen will die EU-Kommission nun helfen. Jeder soll Anspruch auf ein Giro-Konto mit Basisfunktionen bekommen.

Die Felder IBAN und BIC (SWIFT-Code) auf einem Formular für Auslandsüberweisungen (Foto: dpa)
Symbolbild Grundrecht GirokontoBild: picture-alliance/dpa

In der Europäischen Union soll künftig jeder Mensch mit Wohnsitz in der EU einen rechtlichen Anspruch auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen haben. Die EU-Kommission stellte dazu in Brüssel einen Gesetzentwurf vor. "58 Millionen Menschen in der EU haben im Moment kein Zahlungskonto und sind somit ein Stück weit vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen", sagte Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Diese Situation sei "nicht länger hinnehmbar". Nur in elf Staaten sei derzeit der allgemeine Zugang zu einem Basiskonto garantiert, zum Beispiel in Italien und Frankreich.

Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass Banken die Kontoeröffnung nicht mehr verweigern dürfen, wenn der Kunde etwa insolvent ist oder eine problematische Schuldenhistorie vorweist. Die europäischen Regierungen müssen darauf achten, dass die Jedermann-Konten gegen "angemessene Gebühren" verfügbar und die Bedingungen leicht verständlich sind.

Kontogebühren besser vergleichen

Zu den grundlegenden Funktionen des Basiskontos gehören etwa Überweisungen, Abhebungen, das Online-Banking und die Kartenzahlung. Das Jedermann-Konto funktioniert auf Guthabenbasis - Überziehungskredite sind also nicht möglich.

Die Kommission will mit der Gesetzesinitiative zudem Kontogebühren vergleichbarer und dadurch billiger machen sowie den Kontowechsel erleichtern: Künftig soll es genügen, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Das teilte Verbraucherkommissar Tonio Borg mit. Auch die Einrichtung eines Kontos im EU-Ausland soll für EU-Bürger vereinfacht werden. Die 27 EU-Regierungen und das Europaparlament müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

Die EU-Kommissare Michel Barnier (links) und Tonio Borg bei der Vorstellung des VorhabensBild: picture alliance/ZUMA Press

Bisher kein Rechtsanspruch in Deutschland

In Deutschland gibt es in puncto Basiskonto nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken. Ein rechtlicher Anspruch war bisher am Widerstand der Banken gescheitert, was Verbraucherschützer seit langem beklagen. 670.000 Menschen über 15 Jahre in Deutschland haben kein Bankkonto, wie die EU-Kommission schätzt.

Das Bundesverbraucherministerium begrüßte "mit Nachdruck" das geplante Grundrecht auf ein Konto auf Guthabenbasis. "Nach wie vor ist es ein großes Ärgernis, dass Banken vielen Menschen noch immer den Zugang zu einem Girokonto verwehren", erklärte ein Sprecher des Ministeriums.

Das Europaparlament hatte bereits vor einem Jahr einen EU-weiten Rechtsanspruch auf ein Girokonto gefordert. Nach Angaben des Finanzpolitikers Jürgen Klute (Linke) wollen die Abgeordneten versuchen, den Gesetzentwurf der Kommission in den nun anstehenden Verhandlungen zu verschärfen. Sie verlangen unter anderem eine konkrete Obergrenze für Gebühren. Auch sollen prinzipiell alle Geschäftsbanken Basiskonten anbieten. Der Kommissionsentwurf sieht hingegen nur vor, dass mindestens eine Bank in jedem Land das Jedermann-Konto im Angebot haben solle.

kle/sti (epd, afp, dpa, rtr)

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