EU-Konsulate helfen gegenseitig Europäern
23. März 2018Bundesbürger im Ausland können die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in einem Land nicht vertreten ist. Das sieht das Gesetz zur Konsularhilfe unter EU-Staaten vor, das der Bundesrat am Freitag billigte.
Umgekehrt helfen deutsche Auslandsvertretungen in Not geratenen EU-Bürgern, deren Heimatland keine eigene Botschaft vor Ort hat. Diese gegenseitige Unterstützung ist bereits seit den 1990er Jahren Verwaltungspraxis der Auslandsvertretungen. Bislang war sie jedoch lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.
Nach Angaben der Bundesregierung hat Deutschland im Jahr 2015 in 107 Fällen EU-Bürgern Hilfe geleistet. Konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten haben in acht Fällen Deutsche in Anspruch genommen.
is/ch (AFP, auswaertiges-amt.de)