EU legt Banker an die Leine
7. Juli 2010Es sei höchste Zeit, den Bonuswahnsinn im Bankenwesen zu beenden, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Europaparlament, Udo Bullmann, am Mittwoch (07.07.2010) in Straßburg. Dort haben die Parlamentarier mit überwältigender Mehrheit eine Richtlinie verabschiedet, wonach die Prämien für Bankmanager ab Januar 2011 begrenzt werden müssen. Hohe Bonuszahlungen gelten als Mitauslöser der Finanzmarktkrise, weil sie die Risikofreude der Händler angeheizt haben.
Boni werden an Gehälter gekoppelt
Künftig sollen die ausgelobten Prämien in einem "angemessenen Verhältnis" zum Grundgehalt stehen. Allerdings gibt es damit auch künftig keine einheitliche Obergrenze, wie sie das Parlament ursprünglich festlegen wollte. Stattdessen sollen die Banken selbst eine Grenze ziehen, deren Verhältnismäßigkeit sich aber an den Empfehlungen zur Managervergütung orientieren und von den Aufsichtsbehörden attestiert werden muss.
Strikter sieht der Eingriff in die Auszahlungsmodalitäten aus: Nicht mehr als 30 Prozent der Sonderzahlungen dürfen sofort ausbezahlt werden. Bei besonders hohen Bonuszahlungen liegt das Limit sogar bei nur 20 Prozent. Die restliche Summe wird aufgeteilt und verbleibt im eigenen Kreditinstitut, mal als Aktienoptionen, mal als gebundenes Kapital. Ihre Auszahlung wird auf drei bis fünf Jahre gestreckt und damit längerfristig an den Erfolg des Geldhauses gekoppelt: Bei Verlusten des Arbeitgebers wäre also auch ein Teil der Prämie weg.
Auch Pensionen für Banker in Führungspositionen müssen zunächst im Reservekapital der Bank verbleiben. Luxuspensionen für gescheiterte Spitzenbanker seien damit passé, wie der CDU-Europaabgeordnete Burkard Balz erläuterte.
Bei Verstößen drohen Sanktionen
Überwacht werden die neuen Spielregeln, an die sich alle Banken in der Europäischen Union einschließlich ihrer Banktöchter aus Drittländern halten müssen, von den nationalen Bankenaufsehern, die bei Verstößen auch Geldstrafen und andere Sanktionen verhängen dürfen.
Die Regeln gelten für hochrangige Führungskräfte ebenso wie für Banker, die riskante Geschäfte abwickeln oder diese kontrollieren. Provisionen für den Verkauf von Bankprodukten im Massengeschäft sind davon ausgenommen - wie übrigens auch Banken, die mit Steuergeldern gerettet wurden. Diese dürfen nämlich überhaupt keine Boni zahlen – zumindest solange, bis sie die Überbrückungshilfe zurückgezahlt haben.
Autor: Rolf Breuch (apn, dpa, rtr)
Redaktion: Sabine Faber