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EU macht Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

2. Juni 2026

Der Kompromiss erfüllt die einen mit Genugtuung, die anderen mit größter Sorge. Abgelehnte Asylbewerber müssen künftig an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken, wenn sie nicht inhaftiert werden wollen.

Frankreich Straßburg 2025 | Flaggen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Parlament
Offizielle Zustimmung gilt als Formsache: EU-Parlament in Straßburg (Archivbild)Bild: Philipp von Ditfurth/dpa/picture alliance

Die Europäische Union macht den Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten. Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten erzielten nach Angaben der zyprischen Ratspräsidentschaft eine Einigung, die mehr Rückführungen von Migranten ermöglichen soll. Eine offizielle Zustimmung steht noch aus; sie gilt als Formsache.

Abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Heimatländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das jeweilige Land sich weigert, sie zurückzunehmen, oder weil es keine diplomatischen Beziehungen gibt - bleiben bisher oft im Aufnahmestaat, obwohl sie als ausreisepflichtig gelten. Künftig sollen sie in speziellen Rückkehrzentren ("Return Hubs") außerhalb der Europäischen Union untergebracht werden.

Geld und Visa-Erleichterungen

Wo die Zentren errichtet werden könnten, ist noch unklar. Voraussetzung wären entsprechende Abkommen mit einem Drittstaat. Dieser würde die Migranten dann beherbergen und dafür wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa erhalten. Deutschland bemüht sich derzeit gemeinsam mit anderen EU-Ländern um solche Vereinbarungen. Ziel ist es, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Auch Familien mit Kindern sollen nach den neuen Regeln abgeschoben werden, unbegleitete Minderjährige aber nicht.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht aus: Italien will in diesen Containern in der albanischen Hafenstadt Shengjin Flüchtlinge und Migranten unterbringen (Archivbild)Bild: Alketa Misja/dpa/picture alliance

Bislang gibt es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH); ein finales Urteil steht noch aus.

Labour kippt Ruanda-Pakt

Krachend gescheitert ist bereits der Versuch des früheren EU-Mitglieds Großbritannien, Asylverfahren in Ruanda durchzuführen, wo die Asylbewerber auch für den Fall hätten bleiben sollen, dass ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten in Höhe von weit mehr als 800 Millionen Euro konnte der Plan nicht realisiert werden. Die Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer kippte den Asylpakt schließlich. In der EU gibt es für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens in einen Drittstaat schon länger eine Rechtsgrundlage.

Asylverfahren in Ruanda: Das britische Unterhaus billigte im Januar 2024 eine entsprechende VorlageBild: House of Commons/UK Parliament//PA Wire/empics/picture alliance

Mit den neuen Regeln wird nun auch festgeschrieben, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht inhaftiert werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme ihres Reisepasses. Abschiebehaft ist möglich, wenn die zuständigen Behörden in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit sehen. Die zulässige Haftdauer wird auf maximal zwei Jahre ausgedehnt - mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Migrationskommissar: "Mehr Kontrolle"

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner lobte die Einigung. Die Europäische Union habe nun "mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden", erklärte der österreichische Politiker. Bei irregulären Grenzübertritten und Asylanträgen verzeichnet die EU einen Rückgang. Im Gegenzug war die Zahl der Abschiebungen aus EU-Staaten im vergangenen Jahr gestiegen. Gleichwohl wurden laut EU-Kommission mehr als zwei von drei ausreisepflichtigen Migranten nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt.

Die Reaktionen auf die neuen Regeln gehen weit auseinander. Der CSU-Politiker Manfred Weber verteidigte den Kompromiss, den er als Fraktionschef der Europäischen Volkspartei (EVP) maßgeblich ausgehandelt hatte. Damit werde deutlich gezeigt, dass europäische Lösungen zur Bekämpfung illegaler Migration möglich seien, sagte er. Auch die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan zeigte sich zufrieden. Man schaffe die Grundlage dafür, "endlich Ordnung in die europäische Migrationspolitik zu bringen", teilte sie mit.

Sippel (SPD): "Erbarmungslose Abschiebepolitik"

Die SPD-EU-Parlamentarierin Birgit Sippel sprach dagegen von einer "erbarmungslosen Abschiebepolitik". Die Verordnung führe zu einem Umgang mit Menschen, der "dem deutschen Grundgesetz, der europäischen Grundrechte-Charta und rechtsstaatlichen Prinzipien" nicht gerecht werde, kritisierte Sippel. Die französische EU-Abgeordnete Mélissa Camara von der Grünen-Fraktion nannte das Ergebnis "beschämend".

"Wir arbeiten nicht mit Rechtsradikalen zusammen": Bundeskanzler Friedrich Merz (Archivbild)Bild: dts-Agentur/picture alliance

Vorausgegangen war ein gemeinsamer Beschluss der EVP und des rechten Flügels im Europaparlament. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass beide Seiten enger kooperiert hatten als zuvor bekannt. Demnach hatte es Absprachen von Mitarbeitern in einer Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen gegeben. Unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dies kritisiert. "Wir arbeiten nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im Europäischen Parlament", erklärte der CDU-Chef.

jj/pgr (dpa, afp, epd)

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